2. Datenschutz bei der Nutzung von externen Lernplattformen – Was darf ich, was darf ich nicht?
Section outline
-
-
Weiterführende Informationen
Grundlagenwissen (00:00 bis 11:00 im Video)
- NSchG § 31 Abs. 5
- Erläuterungen der RLSB
- Erlass „Private IT-Systeme
- „FAQ zum Erlass „Private IT-Systeme“
- Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung)
- Art. 44-49 DSGVO (Auftragsverarbeitung)
- Art. 35 DSGVO (Datenschutzfolgenabschätzung)
- „Muss“-Liste für öffentliche Stellen
- Informationen zur Einwilligung
- LfD
- Muster einer Einwilligungserklärung (RLSB) für Fotos
- Muster einer Einwilligungserklärung (RLSB) für Erklärvideos
- Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehrkräften
- Einstellung von personenbezogenen Daten der Beschäftigten im Internet
- Weitere Beiträge zu diesem Themenbereich
Handlungswissen (11:05 bis 19:00)
Allgemeine FAQ-Liste der RLSB zu Datenschutzfragen
Link zu den FAQ der RLSB
- NSchG § 31 Abs. 5
-
Hier stehen Fallbeispiele aus der Medienpädagogischen Beratung:
Ein Kollege hat behauptet, wir müssen nur auf personenbezogene Daten achten, die grundsätzlich in der Schule verarbeitet werden – deshalb wäre Zoom kein Problem, weil die dort auftrtenden Metadaten nicht in der Schule verarbeitet werden – richtig?
DS gilt auch für analog erhobene Daten, nicht nur digitale Daten, oder?
Mich interessiert, ob wir aus Datenenschutzgründen ein Padlet nutzen dürfen
Muss ein Wideruf zwangsläufig schriftlich erfolgen?
Für die Daten, die ich von meinen Schülern speichere, bin aber ich verantwortlich, oder? Ich erhebe von meiner Klasse Namen, Telefonnummer etc. und speichere die zu Hause. und Tonaufnahmen?
Haftet die Schulleitung als „Vorgesetzte/r der Schule“ oder hat das auch für sie/ihn eine Auswirkung als Privatperson? Oder kann das überhaupt unterschieden werden?
WebUntis: ist es ein Verstoß gegen Datenschutz, wenn Lehrer die Stundenpläne der Kollegen (untereinander) einsehen können?
Müssen PCs/Laptops in Schulen verschlüsselt werden? Welche Möglichkeiten sind unter praktikabel (IServ-PCs)? Dürfen USB-Sticks von Lehrern in Schulen benutzt werden? Müssen diese verschlüsselt sein? Welche Möglichkeiten sind praktikabel?
Wie speichern Lehrkräfte Leistungsbewertungen etc. rechtlich sicher analog / digital?
Warum darf ich als Datenschutzbeauftragter kein Admin sein? Wo genau ist der Interessenkonflikt? Beispiel?
In unserem Schulzentrum ist der Admin von der Gemeinde. Welcher Datenschutz-Beauftragter ist dann zuständig? Schule oder Gemeinde?
-
Besprechen und diskutieren sie die Beispiele im Forum.
-