Auch bei den Instanzen der Teilnehmenden muss diese Funktion freigeschaltet sein.
Bei externen Expert:innen ist eine ausdrückliche Freischaltung nicht erforderlich.
Das klingt zunächst aufwendig. Sobald die Einstellungen alle vorgenommen sind, können Sie die Videokonferenzen dauerhaft ohne weiteren Aufwand nutzen. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen, wie die Voraussetzungen geschaffen werden.