Die Verantwortung für den Datenschutz in Schulen liegt grundsätzlich bei der Schule (bzw. der Schulträger) selbst, vertreten durch die Schulleitung. Diese ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle eingesetzten digitalen Werkzeuge – dazu gehören auch KI-Systeme und Sprachmodelle – den geltenden Datenschutzanforderungen entsprechen. Dazu gehört insbesondere die sorgfältige Prüfung, ob eine Anwendung datenschutzkonform genutzt werden kann und welche organisatorischen Maßnahmen dafür notwendig sind.
Gemäß der DSGVO sind Behörden und andere öffentliche Stellen, einschließlich aller öffentlichen Schulen, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, die bzw. der beratend und unterstützend tätig ist.
Diese Person prüft datenschutzrechtliche Fragen, gibt Empfehlungen für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten und begleitet die Einführung neuer Technologien. Sie fungiert außerdem als wichtige Schnittstelle zwischen Schule, Schulträger, Aufsichtsbehörden sowie Eltern und Schülerinnen und Schüler. Idealerweise wird für diese Aufgabe eine Lehrkraft der jeweiligen Schule gefunden. Das NLQ bietet Fortbildungen für schulische Datenschutzbeauftragte an.
Der schulische Datenschutzbeauftragte arbeitet unabhängig und ist nicht weisungsgebunden, damit Interessenkonflikte vermieden werden. Gleichzeitig ist die Schule verpflichtet, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen: Dazu zählen ausreichend Zeit, Ressourcen und Fortbildungsmöglichkeiten, damit die Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können. So wird gewährleistet, dass Datenschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern aktiv im Schulalltag umgesetzt wird.
Darüber hinaus ist es in vielen Bundesländern vorgesehen, dass die Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzbeauftragten veröffentlicht werden, etwa auf der Website der Schule. Auf diese Weise wissen Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler jederzeit, an wen sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten wenden können. Dies schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit Daten.
Für Schulen bedeutet dies: Die Verantwortung für die DSGVO-Konformität liegt zwar bei der Leitung, sie wird jedoch durch die Expertise und Beratung des Datenschutzbeauftragten unterstützt. Nur durch dieses Zusammenspiel kann sichergestellt werden, dass neue digitale Entwicklungen – einschließlich KI-gestützter Anwendungen – rechtssicher und verantwortungsvoll in den Unterricht integriert werden.
Umsetzung der DSGVO durch Schulen und Studienseminare
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Häufige Fragen und Antworten zum Datenschutz
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