• Fragen? Antworten!

    Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen. Die Liste wird regelmäßig erweitert.

    Fehlt eine Antwort auf Ihre Frage? Dann schicken Sie uns gerne eine E-Mail an: vera-nlq@nibis.de

    • Vergleichsarbeiten 8 (VERA 8)

    • I – Allgemeine Fragen zu VERA

      VERA steht für VERgleichsArbeiten. Die Ergebnisse setzen den aktuellen Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler mit den zu erreichenden Bildungsstandards der nachfolgenden Jahrgangsstufen in Verbindung. Mit den Vergleichsarbeiten (VERA) wird den Schulen eine geeignete Grundlage für die systematische, datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung bereitgestellt.

      Die niedersächsischen allgemein bildenden Schulen des Startchancen-Programms nehmen in den Jahrgängen 3 (VERA-3) und 8 (VERA-8) teil.

      Die Lernstandserhebungen VERA-3 und VERA-8 werden in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Zusätzlich ist bei VERA-8 auch die Teilnahme im Fach Englisch möglich.

      Die Aufgaben für VERA-3 und VERA-8 werden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin in Zusammenarbeit mit erfahrenen Lehrkräften sowie Expertinnen und Experten aus Hochschulen aus allen Bundesländern entwickelt. Während des Entwicklungsprozesses werden die Aufgaben in Pilotierungsstudien an Schulen in den Bundesländern getestet. Ausführliche Informationen finden Sie hier: https://www.iqb.hu-berlin.de/de/bista/entwicklung/testentwicklung-zu-den-standards/

    • II – Fragen zur Durchführung von VERA

      Die Vergleichsarbeiten erfassen im Durchgang 2025/2026 die folgenden inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche: 

      VERA-3

      Deutsch Mathematik
      Lesen Basismodul (alle Leitideen) 
      Sprachgebrauch fachspezifisches Ergänzungsmodul: Zahlen und Operationen

      VERA-8

      Deutsch Mathematik Englisch
      Lesen Basismodul (alle Leitdideen) Leseverstehen
      Orthografie fachspezifisches Ergänzungsmodul: Daten und Zufall Hörverstehen

      Das Land entscheidet jährlich neu über die Testheftzusammenstellung.

      Die Durchführung von VERA-3 und VERA-8 findet in der Regel im zweiten Schulhalbjahr statt und erstreckt sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen. Die genauen Termine zum aktuellen Durchgang finden Sie im Bildungsportal.

      Die allgemein bildenden Schulen des Startchancen-Programms nehmen an VERA teil.

      Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler an den Vergleichsarbeiten teil.

      Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können an den Vergleichsarbeiten teilnehmen. Die Teilnahme liegt im Ermessen der zuständigen Lehrkraft. Eine Teilnahme - sofern vertretbar - wird empfohlen. 

      Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler an den Vergleichsarbeiten teil. Auch Schülerinnen und Schüler mit ungenügender Sprachbeherrschung, die weniger als 12 Monate in deutscher Sprache unterrichtet wurden und die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, um dem Unterricht problemlos folgen zu können, nehmen an den Vergleichsarbeiten teil.

      Schülerinnen und Schüler, die am angesetzten VERA-Testtermin nicht teilnehmen, holen den Test an einem neu festgesetzten VERA-Testtermin nach.

      VERA kann in einer Papierversion oder als Onlineversion (CBT) durchgeführt werden. Diese Entscheidung wird auf Klassen- bzw. Lerngruppenebene getroffen. 

      Die Bearbeitungszeiten hängen von den untersuchten Kompetenzbereichen der Fächer ab und betragen für VERA-3 zwischen 30 und 60 Minuten und für VERA-8 zwischen 60 und 90 Minuten (ggf. zuzüglich Pausen und Instruktionen). 

      Die vom IQB entwickelten VERA-Testmaterialien enthalten eine Zusammenstellung von unterschiedlich schwierigen Aufgaben.

      Die Aufgaben beziehen sich dabei nicht auf die Lerninhalte vorangegangener Unterrichtseinheiten. Sie orientieren sich an den bundesweit festgelegten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz zum Ende des Primarbereichs bzw. zum Ende des Sekundarbereichs. Die Aufgabenentwicklung erfolgt nach wissenschaftlichen Standards.

      Ein gezieltes Testtraining und umfangreiches Üben sind weder notwendig noch sinnvoll.

      Nein. Nach Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 08.03.2012 i. d. F. v. 15.03.2018 ist eine Benotung der Vergleichsarbeiten nicht vorgesehen.

      Die Schulleitungen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Vergleichsarbeiten zuständig und damit auch für den Einsatz der aufsichtführenden Lehrkräfte.

    • III – Fragen zur Auswertung von VERA und zur Nutzung der Ergebnisse

      Die Lehrkräfte werten bei der Papier-Testung die Aufgaben aus und geben die Ergebnisse im VERA-Portal ein.

      Beim Online-Testen werden die Ankreuzaufgaben (Multiple Choice) automatisiert korrigiert und ausgewertet, es müssen nur noch die Antworten der freien Fragen durch die Lehrkräfte ausgewertet werden. Dies erfolgt im CBT-Portal.

      Bei der Korrektur dürfen keine Teilpunkte vergeben werden, da es sich hier um einen standardisierten Test handelt, der entsprechend leichtere und schwerere Testaufgaben enthält. Wollte man mit Teilpunkten werten, müssten differenzierte Kriterien für die Bewertung von Teilleistungen für jede einzelne Aufgabe definiert und entsprechend aufwändig eingegeben werde. Da sich aber nur geringe Abweichungen zeigen würden, verzichtet man bei einem standardisierten Test darauf, Teilpunkte zu vergeben. Die Kompetenzstufen der Schülerinnen und Schüler werden durch die schwereren und leichteren Aufgaben dennoch entsprechend erfasst und im Ergebnis abgebildet.

      Bei schriftlichen Klassenarbeiten, die der Lernkontrolle und dem Leistungsnachweis dienen, würde man aus pädagogischen Gründen dagegen die Vergabe von Teilpunkten zulassen. 

      Das Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung der RPTU Kaiserslautern-Landau am Campus Landau (zepf), hat als für die Verarbeitung der Daten Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der im Rahmen der VERA-Tests erhobenen Daten sicherzustellen. Es erfolgt eine strikte Orientierung an den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

      Die Eingabe der Ergebnisse erfolgt anonym. Nur die Lehrkraft weiß, welcher Schüler / welche Schülerin welcher Nummer zugeordnet ist. Genauere Informationen zum Datenschutz finden Sie im VERA-Portal.

      Nach Abschluss der Dateneingabe erhält die Lehrkraft eine Sofortrückmeldung auf Schüler- und Aufgabenebene im VERA-Portal.

      Einige Wochen nach offiziellem Ende der Dateneingabe erhält die Schule weitere Ergebnisrückmeldungen. Diese enthalten für die Fachlehrkraft einer Lerngruppe Informationen auf Ebene der Schule, der Klasse sowie der Kompetenzstufen der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung erhält zusammengefasste Informationen auf Ebene der Parallelklassen und der Schule. Die Ergebnisse werden ebenfalls im VERA-Portal bereitgestellt.

      Eine Veröffentlichung von VERA-Ergebnissen einzelner Schulen ist nicht vorgesehen, da dies mit der Kernfunktion des Instruments – der Datengrundlage für die Unterrichts- und Schulentwicklung – nicht zu vereinbaren wäre.