Abschnittsübersicht

  • Hervorgehoben

    Mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in 2018 wurden die Regelungen im Datenschutz endlich erneuert und vereinheitlicht. Dadurch wurden die Rechte der Einzelnen deutlich gestärkt und neue Möglichkeiten geschaffen, diese Rechte auch durch zu setzen.

    Was das aber nun genau für Lehrkräfte und Schulen bedeutet – welche Grundhaltung dem rechtskonformen Umgang mit den Daten von Schülerinnen und Schülern zu Grunde liegt – und schließlich die Fragen, was man im Schulalltag darf und was man nicht darf, erörtern wir in 5 Lerneinheiten. 

    Nach einer Videoeinführung in die rechtlichen Regelungen, Ausnahmen und Fallstricke werden konkrete Handlungsempfehlungen vermittelt. In diesem Kurs wird allerdings nicht ausschließlich passiv konsumiert, denn es gibt ausserdem eine Vielzahl an Recherche-Aufträgen und hilfreiche Verweise auf die geltenden Rechtsgrundlagen. 

    Im gemeinsamen Forum und in der Videokonferenz können Kursteilnehmer Ergebnisse diskutieren, offene Fragen klären und schulindividuelle Lösungen für die datenschutzrechtlichen Fragen an ihrer Schule finden.

    Die Kurse "Datenschutz für Lehrkräfte im Schulalltag" behandeln die folgenden Fragen:

    1. Speicherung von personenbezogenen Daten von Schülern und Schülerinnen –  Was darf ich, was darf ich nicht?

    2. Datenschutz bei der Nutzung von externen Lernplattformen – Was darf ich, was darf ich nicht?

    3. Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht und Schulumfeld – Was darf ich, was darf ich nicht?

    4. Datenschutz bei Umfragen und Wettbewerben – Was darf ich, was darf ich nicht?

    5. Social-Media und Messenger – Was darf ich, was darf ich nicht?

    Wir wünschen viel Erfolg und viel Spaß mit Datenschutz in diesem Kurs!

    • 1. Video: Speicherung personenbezogener Daten




      Weiterführende Informationen

      Grundlagenwissen (00:00 bis 12:00 im Video)

      Handlungswissen: (12:00 bis 19:36 im Video)

      Allgemeine FAQ-Liste der RLSB zu Datenschutzfragen

      • Link zu den FAQ der RLSB

    • Hier stehen Fallbeispiele aus der Medienpädagogischen Beratung:

      Ein Kollege hat behauptet, wir müssen nur auf personenbezogene Daten achten, die grundsätzlich in der Schule verarbeitet werden – deshalb wäre Zoom kein Problem, weil die dort auftrtenden Metadaten nicht in der Schule verarbeitet werden – richtig?

      DS gilt auch für analog erhobene Daten, nicht nur digitale Daten, oder?

      Mich interessiert, ob wir aus Datenenschutzgründen ein Padlet nutzen dürfen

      Muss ein Wideruf zwangsläufig schriftlich erfolgen?

      Für die Daten, die ich von meinen Schülern speichere, bin aber ich verantwortlich, oder? Ich erhebe von meiner Klasse Namen, Telefonnummer etc. und speichere die zu Hause. und Tonaufnahmen?

      Haftet die Schulleitung als „Vorgesetzte/r der Schule“ oder hat das auch für sie/ihn eine Auswirkung als Privatperson? Oder kann das überhaupt unterschieden werden?

      WebUntis: ist es ein Verstoß gegen Datenschutz, wenn Lehrer die Stundenpläne der Kollegen (untereinander) einsehen können?

      Müssen PCs/Laptops in Schulen verschlüsselt werden? Welche Möglichkeiten sind unter praktikabel (IServ-PCs)? Dürfen USB-Sticks von Lehrern in Schulen benutzt werden? Müssen diese verschlüsselt sein? Welche Möglichkeiten sind praktikabel?

      Wie speichern Lehrkräfte Leistungsbewertungen etc. rechtlich sicher analog / digital?

      Warum darf ich als Datenschutzbeauftragter kein Admin sein? Wo genau ist der Interessenkonflikt? Beispiel?

      In unserem Schulzentrum ist der Admin von der Gemeinde. Welcher Datenschutz-Beauftragter ist dann zuständig? Schule oder Gemeinde?

    • Besprechen und diskutieren sie die Beispiele im Forum.





    • Weiterführende Informationen

      Grundlagenwissen (00:00 bis 11:00 im Video)

      Handlungswissen (11:05 bis 19:00)

      Allgemeine FAQ-Liste der RLSB zu Datenschutzfragen

      Link zu den FAQ der RLSB


    • Hier stehen Fallbeispiele aus der Medienpädagogischen Beratung:

      Ein Kollege hat behauptet, wir müssen nur auf personenbezogene Daten achten, die grundsätzlich in der Schule verarbeitet werden – deshalb wäre Zoom kein Problem, weil die dort auftrtenden Metadaten nicht in der Schule verarbeitet werden – richtig?

      DS gilt auch für analog erhobene Daten, nicht nur digitale Daten, oder?

      Mich interessiert, ob wir aus Datenenschutzgründen ein Padlet nutzen dürfen

      Muss ein Wideruf zwangsläufig schriftlich erfolgen?

      Für die Daten, die ich von meinen Schülern speichere, bin aber ich verantwortlich, oder? Ich erhebe von meiner Klasse Namen, Telefonnummer etc. und speichere die zu Hause. und Tonaufnahmen?

      Haftet die Schulleitung als „Vorgesetzte/r der Schule“ oder hat das auch für sie/ihn eine Auswirkung als Privatperson? Oder kann das überhaupt unterschieden werden?

      WebUntis: ist es ein Verstoß gegen Datenschutz, wenn Lehrer die Stundenpläne der Kollegen (untereinander) einsehen können?

      Müssen PCs/Laptops in Schulen verschlüsselt werden? Welche Möglichkeiten sind unter praktikabel (IServ-PCs)? Dürfen USB-Sticks von Lehrern in Schulen benutzt werden? Müssen diese verschlüsselt sein? Welche Möglichkeiten sind praktikabel?

      Wie speichern Lehrkräfte Leistungsbewertungen etc. rechtlich sicher analog / digital?

      Warum darf ich als Datenschutzbeauftragter kein Admin sein? Wo genau ist der Interessenkonflikt? Beispiel?

      In unserem Schulzentrum ist der Admin von der Gemeinde. Welcher Datenschutz-Beauftragter ist dann zuständig? Schule oder Gemeinde?


    • Besprechen und diskutieren sie die Beispiele im Forum.




    • Grundlagenwissen

      Handlungswissen

      Allgemeine FAQ-Liste der RLSB zu Datenschutzfragen

      • Link zu den FAQ der RLSB


    • Hier stehen Fallbeispiele aus der Medienpädagogischen Beratung:

      Ein Kollege hat behauptet, wir müssen nur auf personenbezogene Daten achten, die grundsätzlich in der Schule verarbeitet werden – deshalb wäre Zoom kein Problem, weil die dort auftrtenden Metadaten nicht in der Schule verarbeitet werden – richtig?

      DS gilt auch für analog erhobene Daten, nicht nur digitale Daten, oder?

      Mich interessiert, ob wir aus Datenenschutzgründen ein Padlet nutzen dürfen

      Muss ein Wideruf zwangsläufig schriftlich erfolgen?

      Für die Daten, die ich von meinen Schülern speichere, bin aber ich verantwortlich, oder? Ich erhebe von meiner Klasse Namen, Telefonnummer etc. und speichere die zu Hause. und Tonaufnahmen?

      Haftet die Schulleitung als „Vorgesetzte/r der Schule“ oder hat das auch für sie/ihn eine Auswirkung als Privatperson? Oder kann das überhaupt unterschieden werden?

      WebUntis: ist es ein Verstoß gegen Datenschutz, wenn Lehrer die Stundenpläne der Kollegen (untereinander) einsehen können?

      Müssen PCs/Laptops in Schulen verschlüsselt werden? Welche Möglichkeiten sind unter praktikabel (IServ-PCs)? Dürfen USB-Sticks von Lehrern in Schulen benutzt werden? Müssen diese verschlüsselt sein? Welche Möglichkeiten sind praktikabel?

      Wie speichern Lehrkräfte Leistungsbewertungen etc. rechtlich sicher analog / digital?

      Warum darf ich als Datenschutzbeauftragter kein Admin sein? Wo genau ist der Interessenkonflikt? Beispiel?

      In unserem Schulzentrum ist der Admin von der Gemeinde. Welcher Datenschutz-Beauftragter ist dann zuständig? Schule oder Gemeinde?


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      Allgemeine FAQ-Liste der RLSB zu Datenschutzfragen

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    • Hier stehen Fallbeispiele aus der Medienpädagogischen Beratung:

      Ein Kollege hat behauptet, wir müssen nur auf personenbezogene Daten achten, die grundsätzlich in der Schule verarbeitet werden – deshalb wäre Zoom kein Problem, weil die dort auftrtenden Metadaten nicht in der Schule verarbeitet werden – richtig?

      DS gilt auch für analog erhobene Daten, nicht nur digitale Daten, oder?

      Mich interessiert, ob wir aus Datenenschutzgründen ein Padlet nutzen dürfen

      Muss ein Wideruf zwangsläufig schriftlich erfolgen?

      Für die Daten, die ich von meinen Schülern speichere, bin aber ich verantwortlich, oder? Ich erhebe von meiner Klasse Namen, Telefonnummer etc. und speichere die zu Hause. und Tonaufnahmen?

      Haftet die Schulleitung als „Vorgesetzte/r der Schule“ oder hat das auch für sie/ihn eine Auswirkung als Privatperson? Oder kann das überhaupt unterschieden werden?

      WebUntis: ist es ein Verstoß gegen Datenschutz, wenn Lehrer die Stundenpläne der Kollegen (untereinander) einsehen können?

      Müssen PCs/Laptops in Schulen verschlüsselt werden? Welche Möglichkeiten sind unter praktikabel (IServ-PCs)? Dürfen USB-Sticks von Lehrern in Schulen benutzt werden? Müssen diese verschlüsselt sein? Welche Möglichkeiten sind praktikabel?

      Wie speichern Lehrkräfte Leistungsbewertungen etc. rechtlich sicher analog / digital?

      Warum darf ich als Datenschutzbeauftragter kein Admin sein? Wo genau ist der Interessenkonflikt? Beispiel?

      In unserem Schulzentrum ist der Admin von der Gemeinde. Welcher Datenschutz-Beauftragter ist dann zuständig? Schule oder Gemeinde?


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    • Hier stehen Fallbeispiele aus der Medienpädagogischen Beratung:

      Ein Kollege hat behauptet, wir müssen nur auf personenbezogene Daten achten, die grundsätzlich in der Schule verarbeitet werden – deshalb wäre Zoom kein Problem, weil die dort auftrtenden Metadaten nicht in der Schule verarbeitet werden – richtig?

      DS gilt auch für analog erhobene Daten, nicht nur digitale Daten, oder?

      Mich interessiert, ob wir aus Datenenschutzgründen ein Padlet nutzen dürfen

      Muss ein Wideruf zwangsläufig schriftlich erfolgen?

      Für die Daten, die ich von meinen Schülern speichere, bin aber ich verantwortlich, oder? Ich erhebe von meiner Klasse Namen, Telefonnummer etc. und speichere die zu Hause. und Tonaufnahmen?

      Haftet die Schulleitung als „Vorgesetzte/r der Schule“ oder hat das auch für sie/ihn eine Auswirkung als Privatperson? Oder kann das überhaupt unterschieden werden?

      WebUntis: ist es ein Verstoß gegen Datenschutz, wenn Lehrer die Stundenpläne der Kollegen (untereinander) einsehen können?

      Müssen PCs/Laptops in Schulen verschlüsselt werden? Welche Möglichkeiten sind unter praktikabel (IServ-PCs)? Dürfen USB-Sticks von Lehrern in Schulen benutzt werden? Müssen diese verschlüsselt sein? Welche Möglichkeiten sind praktikabel?

      Wie speichern Lehrkräfte Leistungsbewertungen etc. rechtlich sicher analog / digital?

      Warum darf ich als Datenschutzbeauftragter kein Admin sein? Wo genau ist der Interessenkonflikt? Beispiel?

      In unserem Schulzentrum ist der Admin von der Gemeinde. Welcher Datenschutz-Beauftragter ist dann zuständig? Schule oder Gemeinde?


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