• Serverstandort


      Da der Serverstandort von ChatGPT allem Anschein nach in den USA liegt, ist eine personalisierte Nutzung des Dienstes (Nutzer-Account, private mobile Endgeräte) in Schulen nicht erlaubt.

      Bezüglich des Serverstandorts verweisen wir auf Schrems, ein Urteil des EUGH. (externer Link)



    • Datenschutzerklärung

      Für den schulischen Kontext relevant sind zum einen die Daten, die die Nutzerinnen und Nutzer von sich aus offenlegen, etwa die Mobilfunknummer, wenn sie einen Account erstellen, und zum anderen die Daten, die automatisch bei der Nutzung der Dienste anfallen. Beispielsweise sind dies die log files (IP-Adresse, Browsertyp, Datum und Uhrzeit der Nutzung usw.). 

      Die von den Nutzern eingegebenen Daten werden für folgende Zwecke verwendet:

      1. Zur Verbesserung des Systems,
      1. Zum Abgleich mit den Richtlinien und Sicherheitsanforderungen der Plattform und
      1. Zur Erweiterung des Datenpools von OpenAI.
      Weitere Informationen, die auch mit Bezug auf Datenschutz von Bedeutung sind, finden sich in den FAQ zu OpenAI.

      Aus der Datenschutzerklärung geht nicht hervor, wie lange personenbezogene Daten in der Plattform gespeichert werden.


    • AGB von ChatGPT

      Die Benutzung von ChatGPT ist Kindern erst ab 13 Jahren erlaubt, sofern deren Eltern ihre Einwilligung dazu erteilen. 
      Die Erstellung eines Accounts ist wiederum ab 18 Jahren möglich. Um die missbräuchliche Nutzung von mehreren kostenlosen Accounts zu verhindern, 
      müssen Nutzende eine Mobilfunknummer angeben, wenn sie sich registrieren möchten. Pro Nutzerin oder Nutzer gibt es nur einen kostenlosen Zugang. 
      Die Eingabe personenbezogener Daten bei der Nutzung von ChatGPT ist grundsätzlich nicht gestattet.

      Sollen mit der ChatGPT-Plattform Angaben, die beispielsweise Urheberrechte Dritter betreffen, verarbeitet werden, 
      ist die/der Nutzende verpflichtet, dieses seinerseits rechtlich abzusichern (Information, Einwilligung) und muss dem Anbieter gegenüber darlegen, 
      dass er diese Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht verarbeitet.

      Obwohl Nutzende Chatverläufe innerhalb von ChatGPT löschen können, kann es sein, 
      dass eingegebene Daten auf dem Server des Anbieters verbleiben. Dies ist selbst dann möglich, wenn der Account gelöscht worden ist.

      ChatGPT und der Datenschutz – eine erste Einschätzungen:


      Sprachmodelle und Bildgeneratoren vs. Urheberrecht

       

       

      Quelle: https://rechtsbelehrung.com/113-ki/


      Aus Datenschutzsicht besteht keine Möglichkeit für Schulen, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AV-Vertrag) zu schließen. 

      Formal wäre dieser für eine rechtskonforme Nutzung mit Account aber zwingend erforderlich. Selbst mit Vorhandensein eines AV-Vertrags ergibt sich jedoch keine datenschutzkonforme Nutzungsmöglichkeit.

      Lehrkräfte können einen privaten Account erstellen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten geschieht in eigener Verantwortung. 
      Eine unterrichtliche Nutzung ist so durchaus vorstellbar, wenn die Lehrkraft eigene Eingabeaufforderungen (sog. Prompts) oder solche von Schülerinnen und Schülern dort selbst eingibt.
      Ein anderer Ansatz für die Nutzung von ChatGPT im Unterricht besteht darin, dass schulische Endgeräte verwendet werden und/oder ein Account ohne Personenbezug angelegt wird. 
      Letzteres verstößt allerdings gegen die AGB des Anbieters. Wenn Schülerinnen und Schüler ChatGPT hingegen auf privaten Endgeräten nutzen, ist es grundsätzlich möglich, ihre Identität festzustellen.
      Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren können mit ihren eigenen Accounts ChatGPT im Unterricht bei Bedarf nutzen. Daraus sollten sich weder Vor- noch Nachteile ergeben.