• 3. Aufgaben der Schulleitung

    Schritte bei der Einrichtung von moin.schule


    Die Registrierung der Schule bei moin.schule ist die erste Aufgabe, die der Schulleiter oder die Schulleiterin durchführt.

    Es gibt allerdings noch einige weitere Aufgaben, die nicht delegiert werden können.

      • Was bedeutet "Schulleitung"?

        Definition: Schulleitung

        In §44 NSchG ist begründet, das nur eine Person für die Schule zeichnungsberechtigt ist, nämlich der Schulleiter bzw. die Schulleiterin.

        "Schulleitung" ist eine Person, nämlich diejenige, die das Amt "Schulleiter bzw. Schulleiterin" inne hat.

        Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Kurs die Form "Schulleitung" statt "Schulleiter bzw. Schulleiterin" verwendet.


      • Registrierung des eigenen Accounts

        Nachdem Sie die Anmeldung durchgeführt haben, erhält die Schulleitung über das MK eine Informationsmail, die an personalisierte Schulleitungs-E-Mail-Adresse gesendet wird.

        Achtung: Automatisiert versendete Mails sind häufig im Spamordner des E-Mail-Postfachs zu finden! Da hilft nur: regelmäßige Kontrolle!

        Da die Registrierungslinks mit einem Ablaufdatum versehen sind, muss die Registrierung des Schulleitungsaccount vorher durchgeführt werden. 

        Sollte die Ablaufzeit des Registrierungslink erreicht sein oder sollten das Passwort neu vergeben werden, bitten wir um eine Mail an support@moin.schule.

      • Erste Schuladmins anlegen

        Die Schulleitung nimmt eine besondere Position innerhalb der Schule ein. Durch die Erstellung beliebig vieler Personen mit dem Personenkontext "Schuladministrator/in" (im Folgenden Schuladmins) kann die Schulleitung bestimmte Aufgaben an diese Personen delegieren.

        Die manuelle Anlage mindestens eines Schuladmins ist sinnvoll.


        A
        Person anlegen

        Eine Person in moin.schule anlegen


        B
        Mindestens Nachname und Vorname eingeben

        Eingabe von Zu- und Vorname


        C
        Personenkontext von "Schülerin und Schüler" auf "Schuladministrator/-in" ändern

        Rolle von "Schülerin oder Schüler" in "Schuladministrator/in" ändern

      • AVV unterschreiben und Rechtmäßigkeit dokumentieren

        • Nur die Schulleitung ist berechtigt Auftragsverarbeitungs-Verträge (AVV) mit Anbietern einer Anwendung zu schließen.
        • Dies geschieht individuell mit jedem einzelnen Anbieter durch die Schulleitung.
        • Dieses Vorgehen ist sinnvoll, da somit (a) die Datenhoheit weiterhin bei der Schulleitung liegt und (b) der vorhandene Kontakt der Schulleitung auch eine Kontaktaufnahme bei einer Aktualisierung des AVV genutzt werden kann.

        Eine Freigabe von Anwendungen darf erst nach erfolgreichem Abschluss dieses AV-Vertrages auch durch einen Schuladmin erfolgen. 


        Wird eine Anwendung angeklickt so sind weiter unten zwei Checkboxen zu sehen.

         Die Checkbox "AVV des Betreibers" lässt sich nur durch die Schulleitung anklicken. Hier wird durch die Schulleitung dokumentiert, dass ein AVV zwischen Schule und Betreiber abgeschlossen wurde. Achtung: Diese Checkbox ist kein Abschluss eines AVV!

        ‚    Die Pflichtangabe über die Checkbox am Ende "Der Hinweis zur Datenweiterleitung wurde zur Kenntnis genommen" wird auch zur Dokumentation von der Schulleitung gesetzt. Die Schuladmins haben somit Rechtsicherheit beim nächsten Schritt.

        ƒ Die zielgerichtete Freigabe von Anwendungen kann auch durch Schuladmins durchgeführt werden.

        Bestätigung des Abschlusses zwischen Schulleitung und Betreiber einer Anwendung


        Hinweise

        • Einzelne Anwendungen (z.B. Vidis) können nur durch die Schulleitung administriert werden.
        • Einzelne Anwendungen wie z.B. die landeseigenen Anwendungen NBC (Niedersächsische Bildungscloud) und NLC (Niedersächsisches LernCenter) benötigen keinen zusätzlichen AVV.
      • Delegation von Aufgaben

        ↗️Es gibt administrative Aufgaben, die alleine durch den Schulleiter/ die Schulleiterin durchgeführt werden müssen. 

        ↘️ Es gibt weitere administrative Aufgaben, die entweder von der Schulleitung selbst durchgeführt werden oder an Schuladmins delegiert werden können. 


        Die Aufgaben, die alleine durch die Schulleitung durchgeführt werden können, sind in diesem übergeordneten Kursabschnitt beschrieben.


        Es empfiehlt sich die Anlage eines oder mehrerer Schuladmins. Dies kann geschehen durch ...


        Personenkontexte und deren Rechte

        Personenkontexte in moin.schule und der Rechte/ Aufgaben

      • Wechsel der Schulleitung

        Wechsel der Schulleitung

        Sergio Palao (Urheber), ARASAAC (arasaac.org), Regierung von Aragón in Spanien (Eigentümer), CC BY-SA-NC 4.0


        Die Schulleitung hat einen besonderen Stellenwert in der Hierarchie der Administration von moin.schule. Soll ein Schulleitungswechsel stattfinden, kontaktieren Sie uns bitte unter support@moin.schule.


        Damit auch im Krankheitsfall die Schule weitestgehend - auch kurzfristig - handlungsfähig bleibt, bietet sich die Anlage von Schuladmins an.