• 1. Rechtliche Grundlagen

    • Rechtliche Grundlagen

      Bevor Sie in der Schule eine Videoproduktion starten, ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Aspekten vertraut zu machen. Folgende Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden:

      • Sind alle urheberrechtlichen Aspekte berücksichtigt?
      • Ist eine Drehgenehmigung vorhanden?
      • Liegt die schriftliche Einwilligung der beteiligten Personen vor?
      • Werden die Videos datenschutzkonform veröffentlicht?

      Urheberrecht

      Das Urheberrecht schützt die Rechte des Urhebers bzw. der Urheberin. Wenn Sie also ein Foto, eine Grafik oder ein Musikstück in Ihr Video einfügen möchten, müssen Sie im Vorfeld sicherstellen, dass die Rechte des Urhebers bzw. der Urheberin nicht verletzt werden. Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Lehrerfortbildungsservers Baden-Württemberg.

      Mehr dazu finden Sie auf der Seite der Lehrerfortbildungsservers Baden-Württemberg.

      Freie Medien

      Wenn Sie Medien aus dem Internet einfügen möchten, sollten Sie gezielt nach freien Medien suchen. Die Urheber/-innen können das eigene Werk für den freien Gebrauch zur Verfügung stellen, indem sie es ausdrücklich freigeben oder unter eine sogenannte "freie Lizenz" stellen. Eine solche Lizenz für ein Foto kann beispielsweise folgendes beinhalten:

      • Sie dürfen das Foto ohne Einwilligung des Urhebers verwenden.
      • Sie müssen dafür keine Vergütung entrichten.
      • Sie müssen den Namen des Urhebers nennen.
      • Sie dürfen das Foto nur zu nicht-kommerziellen Zwecken nutzen.

      Die bekannteste dieser freien Lizenzen ist Creative Commons (CC).

       

       

      Drehgenehmigung

      Sie dürfen nicht ohne Weiteres an jedem beliebigen Ort filmen. Prüfen Sie im Voraus, ob für die geplanten Dreharbeiten eine Drehgenehmigung benötigt wird. Je nach Drehort wird die Drehgenehmigung z. B. durch das Ordnungsamt oder durch die Eigentümer/-innen ausgestellt. Wenn Sie an der Schule drehen, klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Direktor oder Ihrer Direktorin ab, ob Sie eine Drehgenehmigung benötigen. Für Dreharbeiten an öffentlichen Orten fragen Sie beim Ordnungsamt nach, und für Dreharbeiten auf Privatgrundstücken kontaktieren Sie die Eigentümer/-innen im Vorfeld.

      Datenschutz

      Das Recht am eigenen Bild ist ein Grundrecht, das uns allen zusteht. Das eigene Bild ist ein Teil der eigenen Persönlichkeit, weshalb man selbst bestimmen darf, was mit Abbildungen der eigenen Person geschehen darf. Mehr darüber erfahren Sie hier.

      Einwilligungserklärung

      Bei Minderjährigen muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Eine Übersicht, in welchen Fällen Sie eine Einwilligung einholen müssen, finden Sie hier.

      Dateien speichern auf einer Cloud oder einem Endgerät

      Vorsicht ist beim Speichern der Dateien in Cloud-Systemen oder auf privaten Endgeräten geboten. Werden personenbezogene Schülerdaten verarbeitet, ist grundsätzlich die VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen einzuhalten. Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter Rechtsgrundlagen.

      Veröffentlichung

      Die Veröffentlichung über gängige Plattformen wie YouTube, Dropbox etc. ist in der Regel im schulischen Kontext verboten. Ausnahmen können schulinterne Speicherorte wie Nextcloud, IServ, Moodle oder die Schulhomepage sein.