Für diese Handreichung wurden rechtliche Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), der Verordnung für berufsbildende Schulen (BbS-VO) und der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS), des Strategischen Handlungsrahmens für berufsbildende Schulen in Niedersachsen und der erforderlichen Kernaufgaben des Kernaufgabenmodells für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) mit dem Schwerpunkt auf dem Qualitätsbereich B „Bildungsangebote gestalten“ berücksichtigt.