• Externe Medien verwenden

    • Einführung ins Thema OER in Videos

      Video Einführung ins Thema OER in Videos von Matthias Kostrzewa für die Agentur J&K – Jöran und Konsorten im Auftrag des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ Hildesheim) | Lizenz CC BY 4.0



    • OER kurz erklärt

      Einführung Lizenzmodelle

      Video Einführung Lizenzmodelle mit Jöran Muuß-Merholz von Agentur J&K – Jöran und Konsorten im Auftrag des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ Hildesheim) | Lizenz CC BY 4.0


    • Die TULLU-Regel – CC-Lizenzen korrekt angeben

      In der Praxis ist das Verwenden von Material unter einer freien Lizenz gar nicht so einfach, denn die Tücke liegt im Detail: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der/die Urheber/-in zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden.

    • Creative Commons Werke richtig auszeichnen

      Wer frei lizenziertes Material weiterverwenden möchte, muss einen korrekten Nachweis erbringen, in dem steht, wer Urheberinnen und Urheber des Materials ist und unter welcher Lizenz es veröffentlicht wurde. Wie das genau aussehen sollte, lässt sich mit der TULLU-Regel beschreiben. Sie ist in enger Anlehnung an die Richtlinien von Creative Commons entwickelt worden.

      Die TULLU-Regel: Titel, Urheberin, Lizenz, Link zur Lizenz, Ursprungsort.

      Infografik von Julia Eggestein nach einem Konzept von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski für OERinfo – Informationsstelle OER via OERinfo | Lizenz: CC BY 4.0


    • Die Bestandteile der TULLU-Regel

      • Titel – wie ist das Material benannt? Wenn ein Titel angegeben ist, sollte dieser genannt werden.

      • Urheberinnen und Urheber – wer hat das Material erstellt? Der Name muss so angegeben werden, so wie ihn der/die Urheber*in genannt hat, auch wenn es sich um Nutzernamen, einen Gruppen-, Firmen- oder Vereinsnamen handelt.
      • Lizenz – unter welcher Creative Commons Lizenz ist das Material veröffentlicht worden? Die Lizenzversion muss mit allen Bestandteilen genannt werden (siehe Beispiel unten), dazu gehört auch die Versionsnummer und ggf. die Angabe, ob es sich um eine portierte (an die Gesetzgebung eines Landes angepasste) Version handelt.

      • Link zur Lizenz – wo ist der Lizenztext zu finden? Ein Link auf die Lizenz muss angegeben sein (bei Printprodukten wird der Link ausgeschrieben). Sehr unüblich, aber möglich ist es, anstelle eines Links eine Kopie des Lizenztextes mit dem Werk zu verbreiten.

      • Ursprungsort – wo ist das Material zu finden? Ein Link auf den Fundort ist notwendig, damit Nachnutzer*innen den Ursprung nachvollziehen können.


    • Mit der TULLU-Regel OER verwenden, veröffentlichen und teilen

      Video Mit der TULLU-Regel OER verwenden, veröffentlichen und teilen mit Jöran Muuß-Merholz von Agentur J&K – Jöran und Konsorten im Auftrag des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ Hildesheim) | Lizenz CC BY 4.0



    • Exkurs: Das Recht am eigenen Bild

      Recht am eigenen Bild

      In Deutschland soll das Recht am eigenen Bild dafür sorgen, dass Menschen selbst darüber bestimmen dürfen, wann wo und wie sie öffentlich dargestellt werden. Der Begriff »Recht am eigenen Bild« ist dabei nicht nur wörtlich zu nehmen – es zählt jede Form der Darstellung, ob als Foto oder Zeichnung, Video- oder Tonaufnahme. Entscheidend ist allein, ob eine Person erkennbar ist.

      Es gibt zahlreiche Ausnahmen, aber die Regel lautet: Erkennbare Personen müssen vor einer Veröffentlichung zustimmen. Für OER bedeutet das: Wenn ein Material eine erkennbare Person beinhaltet, so braucht es sowohl eine Freigabe (in Form einer freien Lizenz) durch den Urheber als auch durch die erkennbaren Personen.

      Zu den Ausnahmen, bei denen das Recht am eigenen Bild nicht beansprucht werden kann, gehören vor allem:

      • Personen der Zeitgeschichte, also bei Menschen im öffentlichen Interesse (zum Beispiel Politikerinnen),

      • Personen als Beiwerk, die nicht im Mittelpunkt einer Abbildung stehen (zum Beispiel Touristen vor dem Brandenburger Tor, wenn das Brandenburger Tor den Schwerpunkt der Abbildung darstellt),

      • Kunstfreiheit, wenn die Abbildung einem höheren Interesse der Kunst dient,

      • Personen im Kontext von öffentlichen Veranstaltungen, beispielsweise Demonstrationen, Sport- oder Bildungsveranstaltungen, wenn hier das Gesamtgeschehen und nicht die Person im Vordergrund steht,

      • vereinbarte Ausnahmen, etwa wenn beispielsweise Gäste einer Veranstaltung durch ihre Teilnahme eine Zustimmung geben, etwa über Hausordnungen oder sonstige Vereinbarungen.


      Übrigens: Eine Regelung namens »Gruppenbild«, das ab einer bestimmten Anzahl von abgebildeten Personen keine Einwilligung beansprucht, gibt es nach deutschem Recht nicht, auch wenn der Mythos sich hartnäckig hält.



    • Quellen für frei lizenzierte Materialien



    • 💡

      Reflektieren und ausprobieren!

      Lernen Sie z.B. die Plattform WirLernenOnline kennen und suchen sie dort nach passenden Videos/Audios, die Sie in Ihr eigenes Medienprodukt oder Ihre Unterrichtsplanung einbauen können. Achten Sie dabei auf eine korrekte Lizenzangabe nach der TULLU-Regel.



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