Voraussetzungen für die Arbeit

Website: Open E-Learning-Center Niedersachsen (OpenELEC)
Kurs: Fachexkurs Asbest
Buch: Voraussetzungen für die Arbeit
Gedruckt von: Gast
Datum: Samstag, 23. November 2024, 18:16

1. Inhaltsbeschreibung

Hier sind die für einen Elektroniker/ eine Elektronikerin wichtigsten Punkte zum Thema Asbest im beruflichen Umfeld zusammengefasst.


2. Welche Tätigkeiten eines Elektronikers betrifft das?


Tätigkeiten

Werkzeug/Arbeitsverfahren

Herstellen von Wand- und Deckendurchbrüchen

Trennschleifer, Mauersäge, Abbruchhammer

Herstellen von Wand- und Deckendurchführungen

Diamantbohrgeräte, Bohrhammer

Stemm- und Schlitzarbeiten (Wände, Decken, Fußböden, Fensterlaibungen)

Trennschleifer, Hammer, Meißel; Kombihammer; Mauernutfräse

Herstellen von Bohrlöchern in Wänden, Decken, Stützen mit as­besthaltigen Bekleidungen, in Fliesenspiegeln mit asbesthaltigen Dünnbettmörteln, in Fußböden mit asbesthaltigen Spachtelungen, Klebern oder Estrichen

Schlagbohrmaschine, Bohrhammer

Arbeiten an Gipskartonkonstruktionen

Cuttermesser oder Trockenbausäge zum Schneiden der Platten und anschließende manuelle Demontage

Abbrucharbeiten an Bauteilen (z. B. Wände)

Abbruchhammer

Kernbohrungen, Betonschneiden und -sägen

Bohrgerät, Seilsäge

Setzen von Dosenlöchern

Kombihammer, Diamantbohrkrone


3. Was kann ich tun, um eine Gefährdung für mich und andere zu vermeiden?

Staubarmes Arbeiten
Grundsätzlich sollte man versuchen so wenig Staub wie möglich bei der Bearbeitung des Putzes (o. ä.) zu erzeugen. Dies kann zum Beispiel über Entstauber (Sauger mindestens der Staubklasse M), Luftreiniger, räumliche Abtrennung, PSA (Atemschutzmaske FFP 3, ...) usw. erfolgen. Auf keinen Fall sollte man Trennschleifgeräte (zum Schlitzen oder Schlitzfräsen) ohne Anwendung staubarmer Bearbeitungssysteme anwenden.

Reinigung
Nach Abschluss der Tätigkeiten ist der Arbeitsbereich sorgfältig zu reinigen. Dazu sind in der Regel alle Oberflächen im Arbeitsbereich – einschließlich ggf. vorhandener Abschottungen und Schleusen – mit einem Industriestaubsauger/Entstauber abzusaugen, glatte Oberflächen wie z. B. Fliesen können feucht gereinigt werden. Die Reinigung kann durch den Einsatz von Luftreinigern (Umluftbetrieb) sinnvoll unterstützt werden.

Um den Reinigungsaufwand zu reduzieren, sind schwer zugängliche oder schwer zu reinigende Gegenstände und Einbauten (z. B. Heizkörperverkleidungen, Akustikdecken, textile Wandbekleidungen) vor Beginn der Arbeiten staubdicht abzukleben.

Auch Geräte und Werkzeuge sind vor dem Abtransport aus dem Arbeitsbereich zu reinigen (Gehäuse absaugen oder feucht abwischen). Ungereinigte Geräte, Werkzeuge und Zubehör (z. B. Schläuche, Verbindungsstücke) müssen staubdicht verpackt werden, um eine Verschleppung von Asbestfasern zu vermeiden.

4. Woher weiß´ ich, wie ich mich bei Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen verhalten muss?

Zum einen sollte man an seine eigene Gesundheit (siehe Kapitel Gefahren) beim Umgang mit Asbest denken.
Außerdem gelten strenge Schutzmaßnahmen, wenn an Gebäuden, Anlagen oder Geräten, die mit Asbest belastet sind, gearbeitet wird.

Dazu gibt es auch entsprechende EU-Regelungen und eine aktuelle Gefahrstoffverordnung. Details regelt die Technische Regel Gefahrstoffe 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten".

Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit Bußgeldern oder Strafen rechnen, dies gilt natürlich in der Regel für den Chef im Handwerksbetrieb.

5. Wer kann mir erklären, wie ich mich verhalten muss?

Damit alle Beschäftigten wissen, wie wichtig diese Regeln sind, sind spezielle Schulungen, Weiterbildungsmaßnahmen sowie intensive Unterweisungen erforderlich.

Sie können Ihren Meister (Ansprechpersonen im Betrieb sind die jeweiligen Vorgesetzten), die Sicherheitsbeauftragten, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Werks- und Betriebsärztinnen und -ärzte sowie auch die zuständige Berufsgenossenschaft danach fragen.

6. Was muss bei der Entsorgung von asbesthaltigem Müll beachtet werden?

Bei der Bearbeitung asbesthaltiger Putze oder Dämmstoffe werden Stäube oder Teile erzeugt, die ebenfalls Asbest enthalten. Wie sollte man auf der Baustelle damit verfahren und wie werden diese ordnungsgemäß entsorgt?

Asbest und asbesthaltige Abfälle sind gefährliche Abfälle.

Grundsätzlich sind Abfälle, die bei der Bearbeitung asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber anfallen, getrennt von anderen Abfällen zu erfassen und als asbesthaltiger
Abfall einzustufen.

Asbesthaltige Abfälle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln und zu befördern. Die Abfälle sollten also direkt auf der Baustelle in staubdichte Behältnisse verpackt werden.

Die Abfälle dürfen weder geworfen noch geschüttet oder gekippt werden. Asbesthaltige Abfälle sind so zu sichern, dass während der Beförderung und beim Be- und Entladen keine Asbestfasern freigesetzt werden.