Informationen zum Thema Asbest
Website: | Open E-Learning-Center Niedersachsen (OpenELEC) |
Kurs: | Fachexkurs Asbest |
Buch: | Informationen zum Thema Asbest |
Gedruckt von: | Gast |
Datum: | Mittwoch, 27. November 2024, 10:05 |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Inhaltsbeschreibung
- 2. Was ist eigentlich Asbest?
- 3. Was ist an Asbest so gefährlich?
- 4. Warum betrifft das Thema Asbest den Beruf der Elektronikerin/des Elektronikers?
- 5. Welche Tätigkeiten betrifft das?
- 6. Was kann ich tun, um eine Gefährdung für mich und andere zu vermeiden?
- 7. Woher weiß´ ich, wie ich mich bei Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen verhalten muss?
- 8. Wer kann mir erklären, wie ich mich verhalten muss?
- 9. Wie sollte der Betrieb vorgehen?
- 10. Was muss bei der Entsorgung von asbesthaltigem Müll beachtet werden?
- 11. Quellenangabe
1. Inhaltsbeschreibung
Hier sind die für einen Elektroniker/ eine Elektronikerin wichtigsten Punkte zum Thema Asbest im beruflichen Umfeld zusammengefasst.
2. Was ist eigentlich Asbest?
Asbest ist die Bezeichnung für verschiedene in der Natur
vorkommende, faserartige Minerale (Salze) mit sehr kleinem Durchmesser (bis zu einem Tausendstel Millimeter). Asbest
ist sehr unempfindlich gegen chemische Stoffe und Hitze, außerdem ist es nicht brennbar.
Es ist sehr elastisch und reißfest und lässt sich gut mit anderen Materialien kombinieren.
Wegen dieser guten Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in einer
Vielzahl von Produkten eingesetzt. Dazu zählen Platten für den Hochbau, Dichtungen und Wandputze, sowie Dämmmaterialien.
3. Was ist an Asbest so gefährlich?
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff.
Asbest teilt sich bei Bearbeitung in seine kleinen Fasern auf, die dadurch leicht
eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der
Lunge verbleiben und das Gewebe reizen und Narben in der Lunge bilden.
Diese Lungenverhärtung wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist auch anerkannt, dass an Arbeitsplätzen an denen wahrscheinlich Asbestfasern freigesetzt werden, Lungenkrebs beziehungsweise ein Tumor des Lungen- oder Bauchfells entstehen kann (dies kann durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell entstehen).
Dabei kann eine sehr lange Zeit zwischen dem Einatmen der Asbestfasern, bis zum Auftreten einer darauf
zurückzuführenden Erkrankung liegen (bis zu etwa 30
Jahre).
Daraus und aus der langfristigen Verwendung von Asbest am Arbeitsplatz bis in die 1990er Jahre erklärt sich, dass es viele Anträge auf Anerkennung einer durch Asbest verursachten Berufskrankheit bei den Unfallversicherungen gibt.
4. Warum betrifft das Thema Asbest den Beruf der Elektronikerin/des Elektronikers?
5. Welche Tätigkeiten betrifft das?
Tätigkeiten |
Werkzeug/Arbeitsverfahren |
Herstellen von Wand- und Deckendurchbrüchen |
Trennschleifer, Mauersäge, Abbruchhammer |
Herstellen von Wand- und Deckendurchführungen |
Diamantbohrgeräte, Bohrhammer |
Stemm- und Schlitzarbeiten (Wände, Decken, Fußböden, Fensterlaibungen) |
Trennschleifer, Hammer, Meißel; Kombihammer; Mauernutfräse |
Herstellen von Bohrlöchern in Wänden, Decken, Stützen mit asbesthaltigen Bekleidungen, in Fliesenspiegeln mit asbesthaltigen Dünnbettmörteln, in Fußböden mit asbesthaltigen Spachtelungen, Klebern oder Estrichen |
Schlagbohrmaschine, Bohrhammer |
Arbeiten an Gipskartonkonstruktionen |
Cuttermesser oder Trockenbausäge zum Schneiden der Platten und anschließende manuelle Demontage |
Abbrucharbeiten an Bauteilen (z. B. Wände) |
Abbruchhammer |
Kernbohrungen, Betonschneiden und -sägen |
Bohrgerät, Seilsäge |
Setzen von Dosenlöchern |
Kombihammer, Diamantbohrkrone |
6. Was kann ich tun, um eine Gefährdung für mich und andere zu vermeiden?
Staubarmes Arbeiten
Grundsätzlich sollte man versuchen so wenig Staub wie möglich bei der Bearbeitung des Putzes (o. ä.) zu erzeugen. Dies kann zum Beispiel über Entstauber (Sauger mindestens der Staubklasse M), Luftreiniger, räumliche Abtrennung, PSA usw. erfolgen. Auf keinen Fall sollte man Trennschleifgeräte (zum Schlitzen oder Schlitzfräsen) ohne Anwendung staubarmer Bearbeitungssysteme anwenden.
Reinigung
Nach Abschluss der Tätigkeiten ist der Arbeitsbereich sorgfältig zu reinigen. Dazu sind in der Regel alle Oberflächen im Arbeitsbereich – einschließlich ggf. vorhandener Abschottungen und Schleusen – mit einem Industriestaubsauger/Entstauber abzusaugen, glatte Oberflächen wie z. B. Fliesen können feucht gereinigt werden. Die Reinigung kann durch den Einsatz von Luftreinigern (Umluftbetrieb) sinnvoll unterstützt werden.
Um den Reinigungsaufwand zu reduzieren, sind schwer zugängliche oder schwer zu reinigende Gegenstände und Einbauten (z. B. Heizkörperverkleidungen, Akustikdecken, textile Wandbekleidungen) vor Beginn der Arbeiten staubdicht abzukleben.
Auch Geräte und Werkzeuge sind vor dem Abtransport aus dem Arbeitsbereich zu reinigen (Gehäuse absaugen oder feucht abwischen). Ungereinigte Geräte, Werkzeuge und Zubehör (z. B. Schläuche, Verbindungsstücke) müssen staubdicht verpackt werden, um eine Verschleppung von Asbestfasern zu vermeiden.
7. Woher weiß´ ich, wie ich mich bei Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen verhalten muss?
Zum einen sollte man an seine eigene Gesundheit (siehe Kapitel Gefahren) beim Umgang mit Asbest denken.
Außerdem gelten strenge Schutzmaßnahmen, wenn an Gebäuden, Anlagen oder Geräten, die mit Asbest belastet sind, gearbeitet wird.
Dazu gibt es auch entsprechende EU-Regelungen und eine aktuelle Gefahrstoffverordnung. Details regelt die Technische Regel Gefahrstoffe 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten".
Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit Bußgeldern oder Strafen rechnen, dies gilt natürlich in der Regel für den Chef im Handwerksbetrieb.
8. Wer kann mir erklären, wie ich mich verhalten muss?
Damit alle Beschäftigten wissen, wie wichtig diese Regeln sind, sind spezielle Schulungen, Weiterbildungsmaßnahmen sowie intensive Unterweisungen erforderlich.
Sie können Ihren Meister (Ansprechpersonen im Betrieb sind die jeweiligen Vorgesetzten), die Sicherheitsbeauftragten, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Werks- und Betriebsärztinnen und -ärzte sowie auch die zuständige Berufsgenossenschaft danach fragen.
9. Wie sollte der Betrieb vorgehen?
Der erste Schritt nachdem ein Kunde einen Auftrag vergeben hat sollte die Frage nach dem Baujahr des Hauses sein. Bei Häusern, die nach 1995 erbaut wurden, braucht man sich keine Gedanken zu asbesthaltigen Stoffen zu machen, bei allen anderen sollte man vorsichtshalber davon ausgehen.
Instandhaltungsarbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, z. B. Abschleifen oder Fräsen, Druckreinigen, Abbürsten bis hin zum Bohren, unterliegen diesem Verbot, sofern keine staatlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten emissionsarmen Verfahren (siehe ...) eingesetzt werden!
Im zweiten Schritt muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. (Bei der Gefährdungsbeurteilung ist u. a. festzustellen, ob Beschäftigte
bei Tätigkeiten Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sein
können.)
Anschließend sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Asbest vom Arbeitgeber oder einem Verantwortlichen durchzuführen.
Erst dann darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen aufgenommen werden.
10. Was muss bei der Entsorgung von asbesthaltigem Müll beachtet werden?
Bei der Bearbeitung asbesthaltiger Putze oder Dämmstoffe werden Stäube oder Teile erzeugt, die ebenfalls Asbest enthalten. Wie sollte man auf der Baustelle damit verfahren und wie werden diese ordnungsgemäß entsorgt?
Asbest und asbesthaltige Abfälle sind gefährliche Abfälle.
Grundsätzlich sind Abfälle, die bei der Bearbeitung asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber anfallen, getrennt von anderen Abfällen zu erfassen und als asbesthaltiger
Abfall einzustufen.
Asbesthaltige Abfälle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln und zu befördern. Die Abfälle sollten also direkt auf der Baustelle in staubdichte Behältnisse verpackt werden.
Die Abfälle dürfen weder geworfen noch geschüttet oder gekippt werden. Asbesthaltige Abfälle sind so zu sichern, dass während der Beförderung und beim Be- und Entladen keine Asbestfasern freigesetzt werden.
11. Quellenangabe
Als Quellen wurden verwendet:
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/asbest/bt_30.pdf
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/asbest/bt_32.pdf
https://www.nav-ev.de/upload/dokumente/bgi664xxx.pdf