Informationen zum Thema Asbest

Website: Open E-Learning-Center Niedersachsen (OpenELEC)
Kurs: Fachexkurs Asbest
Buch: Informationen zum Thema Asbest
Gedruckt von: Gast
Datum: Mittwoch, 27. November 2024, 10:05

1. Inhaltsbeschreibung

Hier sind die für einen Elektroniker/ eine Elektronikerin wichtigsten Punkte zum Thema Asbest im beruflichen Umfeld zusammengefasst.


2. Was ist eigentlich Asbest?

Asbest ist die Bezeichnung für verschiedene in der Natur vorkommende, faserartige Minerale (Salze) mit sehr kleinem Durchmesser (bis zu einem Tausendstel Millimeter). Asbest ist sehr unempfindlich gegen chemische Stoffe und Hitze, außerdem ist es nicht brennbar.

Es ist sehr elastisch und reißfest und lässt sich gut mit anderen Materialien kombinieren. Wegen dieser guten Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. Dazu zählen Platten für den Hochbau, Dichtungen und Wandputze, sowie Dämmmaterialien.


3. Was ist an Asbest so gefährlich?

Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff.

Asbest teilt sich bei Bearbeitung in seine kleinen Fasern auf, die dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen und Narben in der Lunge bilden.

Diese Lungenverhärtung wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist auch anerkannt, dass an Arbeitsplätzen an denen wahrscheinlich Asbestfasern freigesetzt werden, Lungenkrebs beziehungsweise ein Tumor des Lungen- oder Bauchfells entstehen kann (dies kann durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell entstehen).

Dabei kann eine sehr lange Zeit zwischen dem Einatmen der Asbestfasern, bis zum Auftreten einer darauf zurückzuführenden Erkrankung liegen (bis zu etwa 30 Jahre).

Daraus und aus der langfristigen Verwendung von Asbest am Arbeitsplatz bis in die 1990er Jahre erklärt sich, dass es viele Anträge auf Anerkennung einer durch Asbest verursachten Berufskrankheit bei den Unfallversicherungen gibt.


4. Warum betrifft das Thema Asbest den Beruf der Elektronikerin/des Elektronikers?

Im Jahr 1993 wurden die Herstellung, das Verkaufen und die Verwendung von Asbest in Deutschland generell verboten; seit 2005 gilt das Verbot in der Europäischen Union.
Betroffen von der Asbest-Problematik sind der überwiegende Teil aller Gebäude, die bis zum 31.10.1993 errichtet, umgebaut oder modernisiert wurden.
werden.

Man geht davon aus, dass in etwa 25% aller Gebäude, die vor 1995 erbaut oder modernisiert wurden asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesekleber vorhanden sind.

Bei der Herstellung und/oder Renovierung von Wänden, Decken, Gipskartonkonstruktionen, Betonteilen und Fußbödenwurden in der Regel asbesthaltige Produkte in dünnen Schichten aufgetragen. Auch wenn ihr Gehalt an Asbestfasern nur gering ist, können in Abhängigkeit von der Art der Bearbeitung sehr viele Fasern freigesetzt werden.

==> Wenn also in einem Haus gearbeitet wird, welches vor 1995 gebaut wurde, muss man beim Aufstemmen von Wänden oder dem Bohren von Wänden oder Decken mit asbesthaltigem Putz bzw. asbesthaltiger Deckendämmung rechnen!!

5. Welche Tätigkeiten betrifft das?


Tätigkeiten

Werkzeug/Arbeitsverfahren

Herstellen von Wand- und Deckendurchbrüchen

Trennschleifer, Mauersäge, Abbruchhammer

Herstellen von Wand- und Deckendurchführungen

Diamantbohrgeräte, Bohrhammer

Stemm- und Schlitzarbeiten (Wände, Decken, Fußböden, Fensterlaibungen)

Trennschleifer, Hammer, Meißel; Kombihammer; Mauernutfräse

Herstellen von Bohrlöchern in Wänden, Decken, Stützen mit as­besthaltigen Bekleidungen, in Fliesenspiegeln mit asbesthaltigen Dünnbettmörteln, in Fußböden mit asbesthaltigen Spachtelungen, Klebern oder Estrichen

Schlagbohrmaschine, Bohrhammer

Arbeiten an Gipskartonkonstruktionen

Cuttermesser oder Trockenbausäge zum Schneiden der Platten und anschließende manuelle Demontage

Abbrucharbeiten an Bauteilen (z. B. Wände)

Abbruchhammer

Kernbohrungen, Betonschneiden und -sägen

Bohrgerät, Seilsäge

Setzen von Dosenlöchern

Kombihammer, Diamantbohrkrone


6. Was kann ich tun, um eine Gefährdung für mich und andere zu vermeiden?

Staubarmes Arbeiten
Grundsätzlich sollte man versuchen so wenig Staub wie möglich bei der Bearbeitung des Putzes (o. ä.) zu erzeugen. Dies kann zum Beispiel über Entstauber (Sauger mindestens der Staubklasse M), Luftreiniger, räumliche Abtrennung, PSA usw. erfolgen. Auf keinen Fall sollte man Trennschleifgeräte (zum Schlitzen oder Schlitzfräsen) ohne Anwendung staubarmer Bearbeitungssysteme anwenden.

Reinigung
Nach Abschluss der Tätigkeiten ist der Arbeitsbereich sorgfältig zu reinigen. Dazu sind in der Regel alle Oberflächen im Arbeitsbereich – einschließlich ggf. vorhandener Abschottungen und Schleusen – mit einem Industriestaubsauger/Entstauber abzusaugen, glatte Oberflächen wie z. B. Fliesen können feucht gereinigt werden. Die Reinigung kann durch den Einsatz von Luftreinigern (Umluftbetrieb) sinnvoll unterstützt werden.

Um den Reinigungsaufwand zu reduzieren, sind schwer zugängliche oder schwer zu reinigende Gegenstände und Einbauten (z. B. Heizkörperverkleidungen, Akustikdecken, textile Wandbekleidungen) vor Beginn der Arbeiten staubdicht abzukleben.

Auch Geräte und Werkzeuge sind vor dem Abtransport aus dem Arbeitsbereich zu reinigen (Gehäuse absaugen oder feucht abwischen). Ungereinigte Geräte, Werkzeuge und Zubehör (z. B. Schläuche, Verbindungsstücke) müssen staubdicht verpackt werden, um eine Verschleppung von Asbestfasern zu vermeiden.

7. Woher weiß´ ich, wie ich mich bei Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen verhalten muss?

Zum einen sollte man an seine eigene Gesundheit (siehe Kapitel Gefahren) beim Umgang mit Asbest denken.
Außerdem gelten strenge Schutzmaßnahmen, wenn an Gebäuden, Anlagen oder Geräten, die mit Asbest belastet sind, gearbeitet wird.

Dazu gibt es auch entsprechende EU-Regelungen und eine aktuelle Gefahrstoffverordnung. Details regelt die Technische Regel Gefahrstoffe 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten".

Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit Bußgeldern oder Strafen rechnen, dies gilt natürlich in der Regel für den Chef im Handwerksbetrieb.

8. Wer kann mir erklären, wie ich mich verhalten muss?

Damit alle Beschäftigten wissen, wie wichtig diese Regeln sind, sind spezielle Schulungen, Weiterbildungsmaßnahmen sowie intensive Unterweisungen erforderlich.

Sie können Ihren Meister (Ansprechpersonen im Betrieb sind die jeweiligen Vorgesetzten), die Sicherheitsbeauftragten, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Werks- und Betriebsärztinnen und -ärzte sowie auch die zuständige Berufsgenossenschaft danach fragen.

9. Wie sollte der Betrieb vorgehen?

Der erste Schritt nachdem ein Kunde einen Auftrag vergeben hat sollte die Frage nach dem Baujahr des Hauses sein. Bei Häusern, die nach 1995 erbaut wurden, braucht man sich keine Gedanken zu asbesthaltigen Stoffen zu machen, bei allen anderen sollte man vorsichtshalber davon ausgehen.

Instandhaltungsarbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, z. B. Abschleifen oder Fräsen, Druckreinigen, Abbürsten bis hin zum Bohren, unterliegen diesem Verbot, sofern keine staatlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten emissionsarmen Verfahren (siehe ...) eingesetzt werden!

Im zweiten Schritt muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. (Bei der Gefährdungsbeurteilung ist u. a. festzustellen, ob Beschäftigte bei Tätigkeiten Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sein können.)

Anschließend sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Asbest vom Arbeitgeber oder einem Verantwortlichen durchzuführen.

Erst dann darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen aufgenommen werden.

10. Was muss bei der Entsorgung von asbesthaltigem Müll beachtet werden?

Bei der Bearbeitung asbesthaltiger Putze oder Dämmstoffe werden Stäube oder Teile erzeugt, die ebenfalls Asbest enthalten. Wie sollte man auf der Baustelle damit verfahren und wie werden diese ordnungsgemäß entsorgt?

Asbest und asbesthaltige Abfälle sind gefährliche Abfälle.

Grundsätzlich sind Abfälle, die bei der Bearbeitung asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber anfallen, getrennt von anderen Abfällen zu erfassen und als asbesthaltiger
Abfall einzustufen.

Asbesthaltige Abfälle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln und zu befördern. Die Abfälle sollten also direkt auf der Baustelle in staubdichte Behältnisse verpackt werden.

Die Abfälle dürfen weder geworfen noch geschüttet oder gekippt werden. Asbesthaltige Abfälle sind so zu sichern, dass während der Beförderung und beim Be- und Entladen keine Asbestfasern freigesetzt werden.