Booklet: Hardware auswählen
Website: | Open E-Learning-Center Niedersachsen (OpenELEC) |
Kurs: | LF2 Arbeitsplatz nach Kundenwunsch ausstatten |
Buch: | Booklet: Hardware auswählen |
Gedruckt von: | Gast |
Datum: | Samstag, 23. November 2024, 16:14 |
1. Nachhaltige Anforderungen an IT-Arbeitsplätze ermitteln
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Umweltinitiativen verfolgen mit dem Begriff "Green IT" das Ziel Ressourcen bei der Herstellung der Hardware zu schonen, den Energiebedarf der Systeme zu senken und damit die Umweltbelastungen zu reduzieren. Entscheidender Grundgedanke der Green-IT ist dabei die ganzheitliche Betrachtung der Beschaffung, der Nutzung sowie der Verwertung und Entsorgung der IT als Teil eines Kreislaufsystems.
Infos z.B. hier:
Maßnahmen für eine Green-IT | |
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Bedarfsgerechter Einsatz von Hard- und Software | Die Ausstattung der Arbeitsplätze sollte immer dem tatsächlichen Anwendungsbedarf entsprechen. Nicht selten sind Mitarbeiter-PCs und Peripheriegeräte überdimensioniert. Im Rahmen einer geplanten Umstellung auf Green IT, ist zu evaluieren, welche Geräte und Komponenten von wem, wann und wie oft wirklich benötigt werden. Braucht z.B. jedes Zweier-Büro einen eigenen Drucker? Müssen alle Arbeitsplätze der Abteilung über vollwertige Desktop-PCs verfügen oder wären Laptops oder Mini-PCs auch ausreichend? Lässt sich das W-Lan außerhalb der Geschäftszeiten deaktivieren? Wie lässt sich das Update-Management für die Client-PC am sinnvollsten realisieren? |
Energieeinsparung und effiziente IT-Lösungen | Der höchste Energieverbrauch der IKT fällt oft nicht in die Nutzungsphase, sondern in die Herstellungsphase der Produkte. Je länger ein Gerät genutzt wird, desto eher relativiert sich der hohe Energiebedarf während der Herstellung. Laptops sind wesentlich energiesparender als Desktop-PCs. Allerdings werden sie in der Regel deutlich kürzer genutzt als diese. Rechnet man die für die Herstellung genutzte Strommenge in die Energiebilanz mit ein, ist der Desktop-PC aber die energiesparendere Variante. Ein lange Lebensdauer kann erreicht werden durch:
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Verlängerung des Lebenszyklus der Geräte | Sog. Refurbished IT bietet hervorragende Qualität und höhere Leistungsfähigkeit als Consumer-Produkte, da diese Hardware speziell für den professionellen Einsatz wieder aufbereitet wurde. |
Bedarfsgerechter Betrieb der IT | Einige Computer und Peripheriegeräte haben keinen echten Netzschalter. Nach dem Herunterfahren sind sie in einem Stand-by-Zustand und beziehen weiterhin eine geringe Strommenge. Automatische Steckdosenleisten trennen nach dem Abschalten des Hauptgerätes alle anhängenden Geräte vom Stromnetz. Die Stand-by-Verluste eines Computerarbeitsplatzes lassen sich durch das vollständige Trennen aller Geräte vom Stromnetz um bis zu 95 Prozent reduzieren. Server und Netzwerkkomponenten sind oft rund um die Uhr in Betrieb, ohne dass es notwendig wäre. Folgende Maßnahmen können den Energieverbrauch der IT-Anlagen senken:
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Virtualisierung | Mit der Virtualisierung von IT-Komponenten kann mit einer geringeren Anzahl an Rechnern, eine Erhöhung der Leistung bei gleichzeitig optimierter Ausnutzung der Hardware-Ressourcen erreicht werden, was wiederum zu einer nicht unwesentlichen Kostenersparnis führen kann. Weitere positiven Effekten sind eine höhere Auslastung der Hardware, Flexibilität bei der Bereitstellung von IT-Ressourcen, ein geringerer Service- und Administrationsaufwand für die Hardware, schneller Umzug mit vorkonfigurierten Maschinen, niedrigere Investitionsausgaben für neue Hardware sowie Energieeinsparung. |
2. Zertifizierungen und gesetzliche Standards analysieren
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Siegel, Label, Zeichen
Siegel sollen helfen, Kaufentscheidung leichter treffen zu können. Sie vereinfachen komplexe Bemühungen zur Qualitätssicherung und geben so Orientierung,
Man kann mehrere Gruppen von Siegel unterscheiden:
Staatliche Siegel
… wie etwa das Bio-Siegel besiegeln die Einhaltung bestimmter Gesetze, daher sind Wörter wie „bio“ oder „öko“ zum Beispiel im Lebensmittelbereich gesetzlich geschützt.
So sind z.B. Monitore heute auch als Fernseher bzw. Videogeräte anzusehen, wofür die Angaben der Effizienzklassen vorgeschrieben sind.
Weitere Informationen hier: https://www.heise.de/news/Neues-Energieeffizienzlabel-fuer-Displays-und-Haushaltsgeraete-5048758.html
Label von Interessensgemeinschaften
… wie etwa Fairtrade besiegeln die Einhaltung bestimmter Regeln, die von diesen selbst aufgestellt werden. Diese können stark sein, wie etwa Fairtrade oder Gepa, die sehr klar kommunizieren, was das Siegel verspricht, aber auch schwach, wie das DLG-Siegel, das unserer Meinung nach wenig aussagt.
Zeichen von Unternehmen
… dienen vor allem Vermarktungszwecken und sollen für den Kunden Premium-Eigenschaften des Produktes erkennbar machen. Das kann durchaus sinnvoll und glaubwürdig sein, wie etwa ProPlanet von Rewe, aber das ist eben nicht immer der Fall.
Umwelt- und Prüfzeichen
Spezielle Umweltinitiativen prüfen Produkte und Leistungen unter Berücksichtigung neuester Umweltanforderungen. Bei der Auswahl nachhaltiger IT-Systeme für Arbeitsplätze sind vor allem folgende zu nennen:
TÜV Rheinland ist ein unabhängiges Prüfinstitut für die Einhaltung ökologischer Standards im Büro. Ziel des TÜV Rheinland Green Product Mark Siegels ist es, zur Reduktion negativer Umwelteinflüsse, die bei der Herstellung und dem Gebrauch von Laptops entstehen können, beizutragen. Dazu stellt der Standard Anforderungen an den Umgang mit chemischen Inhaltsstoffen, die Wiederverwendbarkeit und Wiederverwendung recycelter Materialien, den Carbon Footprint/die CO2-Bilanz, und den Energieverbrauch/die Energieeffizienz.
Das IT-Umweltsiegel EPEAT wird vom Green Electronics Council vergeben. Der Sitz der non-profit Organisation ist in den USA. Es zeichnet Computer aus, die weniger Umweltbelastung verursachen als herkömmliche Produkte. Die Standarddokumente mit den Anforderungen sind kostenpflichtig. Deswegen lässt sich das Siegel nicht mit Umwelt- und Sozialstandards vergleichen, die frei zugängig sind.
Das EU Ecolabel ist das offizielle Umweltzeichen der Europäischen Union. Es wird von der Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten implementiert. Ein Ausschuss für Siegel trägt zur Weiterentwicklung und Revision der EU Ecolabel-Kriterien bei und überprüft die Implementierung des Systems. Für Deutschland sind das Umweltbundesamt (UBA) und die RAL gGmbH als zuständige Stelle benannt worden. Die EU Ecolabel-Kriterien sollen für PCs, Notebooks und Laptops zu erfüllende Anforderungen setzen. Die Kriterien für das EU Ecolabel für Laptops wurden aufgrund mangelnder Annahme nicht überarbeitet und sind 2019 ausgelaufen.
Das Pendant zum EU Ecolabel bildet der vom US-amerikanischen Umweltbundesamt (EPA) 1992 in Leben gerufene Energy Star. Das Siegel zeichnet besonders energieeffiziente Produkte aus. Basis hierfür sind die Stromspar-Kriterien der EPA und des US-Energieministeriums. Sie beziehen sich vor allem auf den Energieverbrauch der Geräte. Die Hersteller, die dieses Siegel nutzen wollen, prüfen ihre Produkte allerdings selbst auf die Anforderungen der EPA.TCO Certified ist die weltweit umfassendste Nachhaltigkeitszertifizierung für IT-Produkte und hilft Ihnen dabei, verantwortungsvolle Produktentscheidungen zu treffen, die die Branche in eine nachhaltige Richtung lenken. Der Einsatz von TCO Certified unterstützt auch die Bemühungen Ihres Unternehmens, Risiken zu reduzieren und den nächsten Schritt in der sozialen und ökologischen Verantwortung zu gehen.
Weitere Informationen zu den Umwelt- und Prüfzeichen finden Sie hier:
https://www.siegelklarheit.de/#computer
3. Ergonomische Anforderungen an IT-Arbeitsplätze formulieren
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Typische Beschwerden bei Tätigkeiten am ArbeitsplatzDie Mindeststandards werden vom Gesetzgeber in der Arbeitsstättenverordnung vorgegeben.
Auszug: Arbeitsstättenverordnung
6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden.
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
(3) Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen.
(4) Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
(5) Die Arbeitstische oder Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
(6) Die Arbeitsflächen sind entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.
(7) Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.
(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.
(9) Werden an einem Arbeitsplatz mehrere Bildschirmgeräte oder Bildschirme betrieben, müssen diese ergonomisch angeordnet sein. Die Eingabegeräte müssen sich eindeutig dem jeweiligen Bildschirmgerät zuordnen lassen.
(10) Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten, gesundheitlich unzuträglichen Wärmebelastung am Arbeitsplatz führen.
6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
(1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können.
(2) Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.
(3) Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast der Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen von den Beschäftigten einfach eingestellt werden können. Sie müssen den Verhältnissen der Arbeitsumgebung individuell angepasst werden können.
(4) Die Bildschirmgröße und -form müssen der Arbeitsaufgabe angemessen sein.
(5) Die von den Bildschirmgeräten ausgehende elektromagnetische Strahlung muss so niedrig gehalten werden, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.
6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
(1) Bildschirme müssen frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist.
(2) Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:
- sie müssen vom Bildschirm getrennte Einheiten sein,
- sie müssen neigbar sein,
- die Oberflächen müssen reflexionsarm sein,
- die Form und der Anschlag der Tasten müssen den Arbeitsaufgaben angemessen sein und eine ergonomische Bedienung ermöglichen,
- die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung gut lesbar sein.
(3) Alternative Eingabemittel (zum Beispiel Eingabe über den Bildschirm, Spracheingabe, Scanner) dürfen nur eingesetzt werden, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können und keine zusätzlichen Belastungen für die Beschäftigten entstehen.
6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein.
(2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen
- über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und
- so betrieben werden, dass der Bildschirm frei von störenden Reflexionen und Blendungen ist.
(3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.
(4) Tragbare Bildschirmgeräte mit alternativen Eingabemitteln sind den Arbeitsaufgaben angemessen und mit dem Ziel einer optimalen Entlastung der Beschäftigten zu betreiben.
(5) Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen verwendet, gelten zusätzlich die Anforderungen nach Nummer 6.1.
6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen
(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.
(2) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können.
(3) Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen.
(4) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.
(5) Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden.
Eine weitere gesetzliche Regelung zum Schutz der Gesundheit am Bildschirmarbeitsplatz ist das Arbeitsschutzgesetz.
Darüber hinaus finden Sie hier umfassende Informationen zur ergonomischen Gestaltung von Büroarbeitsplätzen zur Sicherstellung der Gesundheit und des Wohlbefinden der Beschäftigten.
4. Wirtschaftlichkeit eines Kundenauftrags betrachten
Quelle: Bild von pch.vector von freepiks
In Lernfeld 1 haben Sie sich mit den Formalzielen von Unternehmen beschäftigt.
Die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens beschreibt das Verhältnis zwischen dem erreichten Erfolg und dem dafür erforderlichen Aufwand (Kosten). Darüber hinaus haben Sie sich auch mit einer Reihe von Sachzielen befasst und festgestellt, dass nicht immer alle Ziele gleichermaßen verfolgt werden können. Hier gilt es, eine größtmögliche Balance zur Zufriedenheit unseres Kunden zu erzeugen.
IT-Mitarbeiter*innen sind häufig nicht nur mit technischen Aufgaben betraut, sondern auch an organisatorischen und wirtschaftlichen Prozessen beteiligt.
Auch bei der Auswahl von Bildschirmarbeitsplätzen sind die unterschiedliche Anforderung wie wirtschaftliche, ergonomische bzw. gesundheitliche sowie sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen. Dabei gilt, nicht das günstigste Angebot ist häufig auch das wirtschaftlichste Angebot.
Erklärvideo: Wirtschaftlichkeit5. Hilfreiche Links zur Hardware-Auswahl
Ergonomische Eingabegeräte:
https://www.ergo-online.de/ergonomie-und-gesundheit/hardware/eingabegeraete//p>
Ergonomische Bildschirme:
https://www.ergo-online.de/ergonomie-und-gesundheit/hardware/bildschirm/
TCO-Produktfinder
https://tcocertified.de/product-finder/
Testberichte Hardware.
https://www.testberichte.de/shopping/level2_computer_hardware_3.html
6. Glossar
Begriff | Erläuterung |
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Lastenheft | Anforderungen des Auftraggebers an den im Rahmen des Projekts zu erbringenden Leistungsumfang |
Pflichtenheft | Das Pflichtenheft beschreibt in konkreter Form, wie der Auftragnehmer die Anforderungen des Auftraggebers zu lösen gedenkt – das sogenannte wie und womit. |