Digitale Lesefassung der Leitlinie Schulisches Curriculum berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS) 2024
1 Handlungsorientierung an berufsbildenden Schulen
1.2.1 Rolle der Lehrkraft
Durch die Gestaltung von handlungsorientiertem Unterricht unterstützt die Lehrkraft den Erwerb von Fachkompetenz und Personaler Kompetenz der Schülerinnen und Schüler. Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Lernprozess der Schülerinnen und Schüler.
Dabei ist die persönliche Beziehungsebene zwischen den Schülerinnen und Schülern und der Lehrkraft für die Lernatmosphäre sowie den Lernerfolg im Präsenz- und Distanzunterricht relevant. Die Lehrkraft wertschätzt die Schülerinnen und Schüler, nimmt deren Heterogenität wahr und stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler durch die Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung angemessen gefördert werden. Sie nimmt Lernfortschritte wahr und bietet individuelle Unterstützung an.
Die Lehrkraft lässt individuelle sowie kooperative Lernprozesse im Sinne des lebenslangen Lernens zu.
Entsprechend sind die individuellen Voraussetzungen, z. B. in Bezug auf Vorwissen, Lerntempo, Leistungsstärke, Motivation, Interesse und kulturelle Hintergründe von der Lehrkraft zu beachten.
Die Art der Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellung eröffnet verschiedene Lösungswege, welche von den Schülerinnen und Schülern selbstgesteuertes Handeln erfordern. Dieses prozesshafte Vorgehen entlang der Handlungsphasen der vollständigen Handlung bzw. der fachdidaktischen Vorgehensweise erfordert von der Lehrkraft einen Wechsel zwischen informierender, moderierender, impulsgebender, beratender oder bewertender Rolle.
Die Phasen der vollständigen Handlung geben Orientierung und strukturieren die Unterrichtsplanung, Unterrichtsdurchführung und die Unterrichtsevaluation.
In der folgenden Grafik sind entlang der jeweiligen Phase der vollständigen Handlung beispielhafte Aufgaben der Lehrkraft zugeordnet.
Bei Bedarf kann die Lehrkraft Phasen des Übens und Wiederholens initiieren.