2 Schulisches Curriculum

2.1.3 Planung und Dokumentation von Lernsituationen

Bei der Planung von Lernsituationen sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an Lernsituationen (vgl. Kapitel 3.1) Kompetenzen auszuweisen und ggf. Inhalte zu konkretisieren, z. B. bezüglich ihrer Aktualität, Komplexität, Bearbeitungstiefe sowie regionaler Spezifika, auch im Hinblick auf Prüfungsanforderungen.

Es ist ggf. eine didaktische Reduktion vorzunehmen (Exemplarität).

Je Lernsituation ist eine Handlungssituation fertigzustellen. Ein mögliches materielles oder immaterielles Handlungsergebnis ist zu benennen. Zeitrichtwerte und Titel der Lernsituationen sind festzulegen. Das weitere Vorgehen, z. B. die gemeinsame Erstellung von Materialien oder Lernortkooperationen, ist abzusprechen und als Vereinbarung zur Umsetzung der Lernsituation zu dokumentieren. Vor der Ausgestaltung der Materialien ist die didaktisch-methodische Planung auf

Bildungsgangebene endgültig festzulegen. Dieser Bildungsgangbeschluss ist zu dokumentieren.