Hintergrund-Informationen
Abschlussbedingungen
Anzeigen
5. Wer kann mir sagen, wie ich mich bei der Arbeit mit Asbest verhalten muss?
Zum einen sollte man an seine eigene Gesundheit (siehe Kapitel Gefahren) beim Umgang mit Asbest denken.
Außerdem gelten strenge Schutzmaßnahmen, wenn an Gebäuden, Anlagen oder Geräten, die mit Asbest belastet sind, gearbeitet wird.
Dazu
gibt es auch entsprechende EU-Regelungen und eine aktuelle
Gefahrstoffverordnung. Details regelt die Technische Regel Gefahrstoffe
519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten".
Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit Bußgeldern oder Strafen rechnen, dies gilt natürlich in der Regel für den Chef im Handwerksbetrieb.