Technische Informationen
Maximale Anzahl an Teilnehmenden
BigBlueButton eignet sich für Meetings und Fortbildungen mit bis zu 40 Personen. Durch die Funktion Teilnehmerrechte einschränken (z.B. Kameras der Teilnehmenden und geteilte Notizen deaktivieren) können auch Webinare von bis zu 200 Personen durchgeführt werden.
Funktionen
Videostreaming, Chat, Bildschirm teilen, Mehrbenutzermodus und kollaboratives Whiteboard, geteilte Notizen, Gruppenräume einrichten für Gruppenarbeiten, Umfrage starten, Kurzzeitwecker, Stoppuhr, Emojis – Teilnahme am PC, Tablet, Smartphone und per Telefon möglich.
Voraussetzungen zur Nutzung
BigBlueButton ist im NLQ über Wordpress (https://bbb.nibis.de) und als Aktivität in Moodle verfügbar. Zur Nutzung werden Browser, Headset und Mikrofon benötigt. BigBlueButton empfiehlt folgende Spezifikationen:
- Desktop/Laptop: Chrome, Firefox or Edge (latest versions).
- Mobile iOS (12.2+): Safari Mobile
- Mobile Android (10.0+): Chrome Mobile
Note: IEandlegacy EDGEbrowsers werden nicht unterstützt
- Als Computer benötigen Sie einen Laptop oder Desktop-Computer mit (mindestens) 4 GB Arbeitsspeicher und einem 2+-GHz-Prozessor (jeder Computer, der in den letzten drei Jahren gekauft wurde, sollte in Ordnung sein) oder ein beliebiges Chromebook mit 4 GB Arbeitsspeicher und 1,5+ GHz Prozessor.
- Für die Bandbreite müssen Sie mindestens 1,0 Mbit/s im Upstream und 2 Mbit/s im Downstream haben. Um die Bandbreitennutzung zu überprüfen, https://speedtest.net/ .
- Als Browser empfehlen wir Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge .
- Für Audio empfehlen wir dringend die Verwendung eines Headsets. Ein Headset stellt sicher, dass andere Ihre Stimme deutlich hören können und Sie bei anderen kein Echo oder Hintergrundgeräusche verursachen. Sie müssen kein teures Headset kaufen – jedes einfache Headset mit integriertem Mikrofon reicht aus.
Wenn Sie sich in einer ruhigen Gegend aufhalten, reicht auch ein Laptop mit integrierter Webcam und Mikrofon aus.
(vgl. Mindestanforderungen BBB, zuletzt aufgerufen am 16.05.2024)
Einschränkungen
Die integrierte Aufzeichnungsfunktion erzeugt kein Video, da sie serverseitig deaktiviert ist.
Bei der Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen ist zunächst auf Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Anwesenden zu achten. Von diesem Grundsatz gibt es nur sehr wenige Ausnahmen.
Wir empfehlen für Aufzeichnungen als ScreenCasts die Verwendung von externen Tools wie Camtasia oder OBS Studio.
Weitere Informationen zum Thema "Persönlichkeitsrecht bei Aufzeichnungen"
- Urheberrecht in der Wissenschaft (BMBF)
- Persönlichkeitsrecht bei Bild- und Tonaufnahmen (uni-goettingen.de)
- Persönlichkeitsrechte bei Fotos (irights.info)