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    • In diesem Kurs geht es vor allem darum, dass sich das pädagogische Fachpersonal davon löst, Rahmenbedingungen für Kinder zu bestimmen. Es sollte sich vielmehr darauf fokussiert werden, dass mit den Kindern für die Kinder gearbeitet wird. Durch Partizipation der Kinder soll die Individualität und das Wohlbefinden gefördert werden. Ebenso soll eine Förderung des Selbstkonzeptes und der eigenen Sozialkompetenzen erfolgen, sodass die Schülerinnen und Schüler einen ganzheitlich kindgerechten Ganztag erleben dürfen. 

      Die Beschlussvorlage des Landesschulausschlusses von 2021 merkt dazu folgende Punkte an: 

      • Es werden verlässliche Rahmenbedingungen und Strukturen gebraucht (Finanzierung, Räumlichkeiten, Zugänge, gemeinsame Verantwortung), um ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen und partnerschaftlich zu agieren. 
      • Gleichberechtigte Zusammenarbeit im Ganztag gesetzlich verankern (gemeinsame Verantwortung von Schule und Jugendhilfe, ganzheitliches Bildungsverständnis und partnerschaftliches Zusammenwirken, z. B. über gesetzlich verankerte regionale Konzepte, gemeinsame Fortbildungen, Fachveranstaltungen zur Kooperation, Modellprojekte, Beteiligung in Schulkonferenzen, abgestimmte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung)

      Quelle:Beschlussvorlage - Anforderungen an eine kindgerechte Ganztagsbildung

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      Auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums steht geschrieben, dass die Ganztagsschule sich hieran orientieren soll: 

      • Die gebundene Ganztagesform bietet die Chance, das pädagogische Konzept auf die Bedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen abzustimmen, da alle Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Angebot vor Ort sind 
      • Dem oftmals starren traditionellen Schulrhythmus kann damit ein beweglicher Tages- und Wochenrhythmus entgegengesetzt werden, der Rücksicht nimmt auf Bewegungsdrang und Konzentrationsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern sowie deren Lernwünschen und Erholungsbedürfnissen Rechnung trägt. 
      • Der Wechsel von Lern- und Freizeitaktivitäten, von Ruhe und Bewegung, von Anspannung und Entspannung orientiert sich an dem, was Schülerinnen und Schüler für nachhaltiges Lernen brauchen

      hieran wird begründet, warum sich bei der Gestaltung eines Ganztages nah an den Bedürfnissen der Kinder orientiert werden soll. 

      Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium - Ganztagsschule in Niedersachsen
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      Des Weiteren wurden im Jahre 2014 folgende Ziele und Aufgaben an den Ganztag formuliert, die von einer Kindesorientierung geprägt sind und eine gesetzliche Festigung darstellen:  

      • 1.1 Die Ganztagsschule erfüllt den Bildungsauftrag nach §2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), indem sie an bestimmten Tagen ganztägig ein ganzheitliches Bildungsangebot unterbreiten, das ergänzend zum Unterricht nach Stundentafel auch außerschulische Angebote umfasst
      • 1.2 Die Ganztagsschule orientiert sich an den individuellen Lebens- und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und stärkt ihre Selbst- und Sozialkompetenz 
      • 1.3 In der Ganztagesschule kann durch die Ausweitung der pädagogisch zu gestaltenden Zeit eine nachhaltige Lehr- und Lernkultur sowie eine Verbesserung im Umgang mit Heterogenität und Vielfalt erreicht werden. 
      • Die Ganztagsschulen fördert die ganzheitliche Bildung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers unter Berücksichtigung der Lernausgangslage und der individuellen Stärken. Das gilt für den Unterricht und die außerunterrichtlichen Angebote gleichermaßen 
      • 3.8 Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Personen, die an der Gestaltung beteiligt sind, z.B. Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie außerschulische Partner arbeiten vertrauensvoll zusammen. 
      • 3.9 Mitwirken an Gestaltungsprozessen: Die Schülerinnen und Schüler wirken nach § 80 NSchG, die Erziehungsberechtigen nach § 96 in der Ganztagsschule mit. 


      Quelle: Erlass "Die Arbeit in der Ganztagsschule" vom 01.08.2014.