Möglichkeiten der Administration
Abschlussbedingungen
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Administration von Tablets in der Schule mithilfe eines MDMs:
- Die Schule registriert sich bei dem MDM-Anbieter, auf den die Entscheidung gefallen ist, und ggf. bei weiteren Webdiensten wie z.B. dem Apple School Manager. Die Administration wird anschließend ausschließlich schulintern organisiert.
- Die Schule nutzt eine MDM-Infrastruktur, die der Schulträger bereits eingerichtet hat (oder neu einrichten wird) und die auch weitere Schulen des Trägers nutzen. Die Administration wird in diesem Fall also sowohl schulextern als auch schulintern organisiert.
Der Idealfall ist jedoch die zweite Möglichkeit der Administration, die wie folgt organisiert wäre:
- Der Schulträger registriert sich bei einem MDM und ggf. bei weiteren Webdiensten wie z.B. dem Apple School Manager.
- Innerhalb dieser Dienste erstellt der Schulträger für jede Schule in seinem Zuständigkeitsbereich einen Unterstandort.
- Anschließend bekommen zwei oder drei Lehrkräfte jeder Schule Admin-Zugänge nur für den Standort ihrer Schule. So können Änderungen schnell und unkompliziert schulintern angestoßen werden. (Eine Physik-Kollegin hat z.B. gerade eine neue App entdeckt, mit der sie gerne arbeiten würde. Sie schreibt dem schulinternen Admin eine kurze Mail, der von zu Hause aus mit wenigen Klicks diesen Wunsch in die Tat umsetzen kann.)
Da der rechtliche Status von Tablets nicht unkompliziert ist (siehe Modul 1), ist auch die Finanzierung kostenpflichtiger Apps nicht geklärt. Es gibt verschiedene Ideen, welche aber schulindividuell geklärt werden müssen:
- E-Books sind günstiger, mit dem eingesparten Geld werden Apps finanziert.
- Da die Apps im Besitz der Schule bleiben, werden diese aus dem Schuletat finanziert.
- Ein Teil des Kopiergeldes wird für die Appfinanzierung genutzt.
Der Schulträger kann auf freiwilliger Basis die Kosten für die Apps übernehmen. Lizenzen können zwischen Schulen hin und her geschoben werden, sofern sie unter gleicher Trägerschaft sind. Technisch bedeutet dies aber, dass das MDM über den Träger läuft, das muss dieser auch wollen. Darf jede Lehrkraft App-Wünsche äußern, die dann sofort umgesetzt werden müssen? Wie ist hier schulintern zu verfahren? Hier muss jede Schule ein schnelles und funktionierendes Verfahren entwickeln.
Falls Ihr Schulträger offen für die zweite Variante, aber unsicher in Bezug auf die Einrichtung ist, sollte er mit anderen Schulträgern des Landes, die eine solche Infrastruktur bereits eingerichtet haben, Erfahrungswerte austauschen. Die Landeshauptstadt Hannover ist hier z.B. als Positivbeispiel zu nennen.Zuletzt geändert: Mittwoch, 6. Juli 2022, 12:46