Wie können Schulen damit umgehen, wenn Elternhäuser in der letzten Zeit bereits Tablets angeschafft haben? Grundsätzlich lassen sich diese Geräte unter bestimmten Voraussetzungen auch in das schulische MDM integrieren. Die Elternhäuser sollten aber über die Vor- und Nachteilte einer Integration informiert werden. Wichtig ist auch hier eine offene Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten. Die Datenschutzbeauftrage/ der Datenschutzbeauftragte der Schule sollte diesen Prozess begleiten und die Schule sollte die Elternhäuser informieren, welche Informationen die Administratorinnen/ Administratoren zukünftig einsehen können (wie zum Beispiel den Standort des Geräts). Bei allem elternfinanzierten Geräten gilt, dass die Schule/ der Schulträger von den Eltern die schriftliche Erlaubnis braucht, die Geräte mithilfe eines MDM zu verwalten. Ein entsprechender Passus kann auch direkt in die Nutzungsordnung eingefügt werden.

Die nachträgliche Integration in das MDM könnte die Administratorin oder der Administrator der Schule/ des Schulträgers übernehmen. Viele Händler übernehmen diese Dienstleistung auch kostenpflichtig. Natürlich funktioniert dies nur mit Geräten, die auch mit dem Schul-MDM kompatibel sind. Wie die Schule mit Tablets umgeht, die sich nicht integrieren lassen, muss schulintern geprüft werden.

Zuletzt geändert: Donnerstag, 7. Juli 2022, 14:38