Erarbeitung wichtiger Dokumente
WICHTIGER HINWEIS: Bei den Mustervorlagen, die Sie im Folgenden herunterladen können, handelt es sich um Dokumente von Schulen, die den Weg zur Tablet-Schule bereits hinter sich haben. Die Autoren des Kurses können für die Rechtsgültigkeit der Muster jedoch keine Haftung übernehmen! Bitte lassen Sie die Dokumente, die Sie erstellen, von den zuständigen Personen Ihrer Schule/ Ihres Schulträgers prüfen, bevor Sie sie veröffentlichen!
Nutzungsordnung:
Eine Nutzungsordnung zu erstellen, ist sowohl bei Tablet-Koffern als auch bei einer 1:1-Ausstattung unumgänglich! In einem solchen Dokument muss festgelegt werden, welche Regeln für die Schülerinnen und Schüler bei der Verwendung der Tablets im Alltag gelten sollen. Hier sind einige zentrale Fragen, die sich das Planungsteam beim Erstellen der Nutzungsordnung stellen sollte:
- Was passiert, wenn die Schülerinnen und Schüler ihr Tablet zu Hause vergessen haben?
- Wie ist damit umzugehen, wenn die Schülerinnen und Schüler vergessen haben, ihr Gerät zu Hause zu laden?
- Wie wird das Dateimanagement organisiert? Wo sollen Dateien gespeichert und wann sollen sie wieder gelöscht werden? Z.B. auf dem IServ?
- Welche Regeln gelten für das Anfertigen und Speichern von Bild- und Tonaufnahmen?
- Dürfen die Tablets auch in den Pausen zur Freizeitgestaltung genutzt werden?
- Was passiert bei Regelverstößen?
- Etc.
Eine pauschale Empfehlung, welche Regeln in einer solche Nutzungsordnung festgelegt werden sollten, kann nicht gegeben werden, da die Bedürfnisse und Vorstellungen der einzelnen Schulen unterschiedlich sind. Es ist zu empfehlen, die Nutzungsordnung im erweiterten Planungsteam gemeinsam mit Schülervertreterinnen und -vertretern sowie Eltern zu erstellen. Auch die/ der Datenschutzbeauftragte der Schule sollte an der Erarbeitung/ Überprüfung des Dokuments beteiligt sein.
Wenn die Tablets mit einem MDM verwaltet werden, müssen die Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten zusätzlich hierüber informiert werden:
- Welche Informationen zu den einzelnen Tablets werden im MDM angezeigt/ gespeichert?
- Wird im MDM der (ungefähre) Standort der Tablets angezeigt?
- Werden die Tablets mithilfe (zeitlich gesteuerter) Profile konfiguriert?
- Welche Apps werden für welche Zeitdauer über das MDM verteilt?
- Können die Tablets zurückgesetzt werden?
- Etc.
Falls Sie zusätzlich mit dem Apple School Manager (ASM) arbeiten, sollten Sie zudem Folgendes bedenken: In den umfangreichen AGBs des ASM sind Informationspflichten der Schuladministratorinnen und -administratoren gegenüber den Eltern sowie Schülerinnen und Schülern definiert. Indem die wichtigsten Aspekte der AGBs in die Nutzungsordnung integriert werden, können diese Pflichten erfüllt werden.
Die Informationen zum MDM bzw. ASM können auch in einer eigenen Erklärung, zusätzlich zur Nutzungsordnung, an die Nutzerinnen und Nutzer weitergegeben werden. Im Sinne der Ökonomie ist es jedoch zu empfehlen, dies in einem Dokument zusammenzufassen. Wichtig ist, dass die Nutzungsordnung sowohl von den Schülerinnen und Schülern als auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Die folgenden (von uns anonymisierten) Dokumente haben Schulen erarbeitet, die den Weg zur Tablet-Schule bereits absolviert haben. Sie sollen Ihnen als Orientierung dienen und können von Ihnen als „Steinbruch“ genutzt werden:
Muster-Nutzungsordnung_1: PDF-Datei, DOCX-Datei
Muster-Nutzungsordnung_2: PDF-Datei, DOCX-Datei
Muster-Nutzungsordnung_3: PDF-Datei, DOCX-Datei
Leihverträge:
Bei einer 1:1-Ausstattung mit Tablets handelt es sich i.d.R. um elternfinanzierte Geräte. Wie aber bereits in Modul 1 dargestellt, ist es sinnvoll, ein gewisses Kontingent an Leihgeräten (die z.B. vom Förderverein angeschafft worden sind) für Familien vorzuhalten, die privat kein Tablet finanzieren können. Auch in Schadens-/ Reparaturfällen ist es sinnvoll, über den Förderverein einer Schule ein Kontingent an Leihgeräten vorzuhalten. Ggf. werden auch (einzelne) Lehrkräfte mit solchen Leihgeräten ausgestattet. In allen Fällen werden Leihverträge benötigt. Hier können Sie den Leihvertrag des Schulträgers Hildesheim herunterladen. Dieser wurde durch den Fachbereich Recht und die Datenschutzbeauftragte der Stadt Hildesheim geprüft und abgenommen. Beide Stellen empfehlen diesen Vertrag möglichst ungeändert inkl. der Anlage zu Vorschäden zu übernehmen:
Leihvertrag_Stadt_Hildesheim: PDF-Datei, DOCX-Datei
(Stand: 04.02.2021)
MDM-Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag):
Sofern Sie die Tablets mit einem MDM verwalten und in diesem personenbezogene Daten speichern möchten, müssen Sie mit dem MDM-Anbieter einen AV-Vertrag abschließen. Kontaktieren Sie zu diesem Zweck den Anbieter, für den Sie sich entschieden haben. Sollte Ihr MDM-Anbieter keine AV-Verträge anbieten, dürfen Sie im MDM auch keine personenbezogenen Daten speichern und müssen stattdessen mit Anonymisierungen arbeiten.