Dieser Punkt ist nicht unbedingt ein einfacher, da Sie als Lehrkräfte natürlich gewissen Restriktionen hinsichtlich der Überprüfung und Bewertung von Lernendenleistungen unterliegen. Dennoch ist es ein bezogen auf die Sprachkompetenz relevanter Punkt, aus dem Sie wertvolle Informationen für das Ausgestalten Ihres sprachsensiblen Unterrichts gewinnen können. Denn insbesondere bei der in der Schule notwendigen Überprüfung der Kompetenzen von Lernenden in Form von Klausuren etc. sollten Sie als Lehrkräfte sich der sprachlichen Individualität Ihrer Schüler:innen bewusst sein. Sich fachsprachlich nicht angemessen ausdrücken zu können, bedeutet nicht zwangsläufig, auch die Inhalte nicht verstanden zu haben. Das sollten Sie bei der Leistungsüberprüfung insofern berücksichtigen, als dass Sie sprachlich schwächeren Lernenden nach Möglichkeit alternative Prüfungsformate anbieten, im Rahmen derer sie keinen vollumfänglichen Text o.Ä. schreiben müssen, sondern ihre Ergebnisse beispielsweise in Form von Collagen oder Lerntagebüchern präsentieren können - je nachdem, was ihrem aktuellen Leistungsstand am besten gerecht wird. Prüfen Sie also immer, "wie ergiebig die gängigen Formate der Leistungsüberprüfung in dem jeweiligen Fach für die (fach-)sprachliche Weiterentwicklung der SchülerInnen sind" (Thürmann/ Vollmer 2013, S. 214f., zitiert nach Michalak et. al. 2015, S. 155). Wenn Lernenden das Schreiben noch schwer fällt, so können sie ihnen eine mündliche Leistungsüberprüfung anbieten oder eine Präsentation erarbeiteter Inhalte. Entscheiden Sie sich doch für die traditionelle schriftliche Leistungsüberprüfung, so stellen Sie sicher, dass Sie den Lernenden angemessene Rückmeldungen auf etwaige sprachliche Fehler geben - also Rückmeldungen, die beispielsweise exemplarisch auf bestimmte Textmuster hinweisen, sodass die Lernenden sich so die entsprechenden Kompetenzen aneignen können (vgl. ebd.). Grundsätzlich steht aber vor der Durchführung einer Überprüfung immer die Frage nach dem Ziel dieser: Möchten Sie den Lernstand des Schülers oder der Schülerin überprüfen, um ihm oder ihr eine Rückmeldung bezüglich möglicher Verbesserung mitzuteilen und Ihren Unterricht anzupassen oder geht es tatsächlich um das Bewerten des Kompetenzstandes in Form einer Leistungsüberprüfung? Je nach Zielstellung können Sie die Prüfungsform natürlich im Rahmen der Ihnen rechtlich gegebenen Möglichkeiten versuchen, anzupassen. 

Zuletzt geändert: Montag, 6. März 2023, 11:42