Warum IT-Grundschutz?
Abschlussbedingungen
(c) Online-Kurs IT-Grundschutz
Informationssicherheit muss vielfältigen Herausforderungen gerecht werden:
- Komplexität der Gefährdungslage: Gefährdungen können unterschiedlichste Ursachen haben und auf mannigfaltigen Wegen die Ziele der Informationssicherheit verletzen. Angriffe von Hackern, Fahrlässigkeiten oder technische Mängel sind ebenso im Blick zu behalten wie Naturkatastrophen und andere Formen höherer Gewalt.
- Ganzheitlichkeit der Sicherheitskonzepte: Informationssicherheit erfordert Maßnahmen auf mehreren Ebenen: Betroffen sind nicht nur die IT-Systeme, sondern auch die Organisation, das Personal, die räumliche Infrastruktur, die Arbeitsplätze und die betrieblichen Abläufe.
- Zusammenwirken der Sicherheitsmaßnahmen: Damit die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen die komplexe Gefährdungslage hinreichend in den Griff bekommen können, müssen die organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Schutzvorkehrungen zu der jeweiligen Institution passen, an der tatsächlich bestehenden Gefährdungslage ausgerichtet sein, sinnvoll zusammenwirken und von der Leitung und den Beschäftigten unterstützt und beherrscht werden.
- Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen: Es ist auch auf die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Den bestehenden Gefährdungen muss zwar wirkungsvoll begegnet werden, die eingesetzten Maßnahmen sollten aber an dem tatsächlich bestehenden Schutzbedarf ausgerichtet sein und dürfen eine Institution nicht überfordern. Unangemessen kostspielige Maßnahmen sind zu vermeiden, ebenso solche Vorkehrungen, durch die wichtige Abläufe einer Institution über Gebühr behindert werden.
- Erfüllung externer Anforderungen: Es wird heutzutage für viele Unternehmen und Behörden immer wichtiger, nachweisen zu können, dass sie in ausreichendem Maße für Informationssicherheit gesorgt haben. Dieser Nachweis fällt leichter, wenn eine Institution ihre Vorkehrungen für Informationssicherheit an allgemein anerkannten Standards ausrichtet.
- Nachhaltigkeit der Sicherheitsmaßnahmen: Und nicht zuletzt gilt: Sicherheit ist kein einmal erreichter und fortan andauernder Zustand. Unternehmen und Behörden ändern sich und damit auch die in ihnen schützenswerten Informationen, Prozesse und Güter. Neuartige Schwachstellen und Bedrohungen machen es in gleicher Weise erforderlich, die vorhandenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen und weiterzuentwickeln. [1]
Zuletzt geändert: Sonntag, 2. Oktober 2022, 12:12