Abschnittsübersicht



    • (Quelle: https://pixabay.com/de/illustrations/feedback-zur%C3%BCckmelden-gesch%C3%A4ftsleute-2990424/)

      Obwohl Deutschland amtlich einsprachig ist und der Unterricht in den Schulen ganz überwiegend auch monolingual auf Deutsch erteilt wird, steht dies doch im Gegensatz zur faktischen Mehrsprachigkeit der Gesellschaft und vor allem auch der Lernenden (vgl. Dirim 2015, S. 26) Wir alle sprechen - neben Zweit- und Fremdsprachen - verschiedene Ausprägungen des Deutschen, indem wir zum Beispiel Dialekte beherrschen oder uns auch ganz einfach mit verschiedenen Personen unterschiedlich unterhalten (vgl. Dirim 2015, S. 27). So weist ein Gespräch mit einem Verkäufer andere sprachliche Aspekte auf als eines mit einer Ärztin; mit Freunden und Familie sprechen wir anders als mit unserer Vorgesetzten und so weiter. Auch die Schüler:innen kommen mit unterschiedlichen sprachlichen Ressourcen in die Schule, welche es auszubauen und zu nutzen gilt. Denn die Sprache, die in der Schule gesprochen und verlangt wird, wird nicht ungesteuert und nebenbei erworben, sondern muss - genau wie eine Fremdsprache - explizit erlernt werden. Es handelt sich dabei um das Register der Bildungssprache, welches für den schulischen und allgemeinen Bildungserfolg elementar ist (vgl. Schmölzer-Eibinger 2012, S. 25). Den Besonderheiten dieses sprachlichen Registers widmen wir uns in diesem Abschnitt.