Wege der Anschaffung

 

Anschaffung der Tablets für die Lehrkräfte:

Das Land Niedersachsen hat 2021 alle Lehrkäfte mit Leihgeräten ausgestattet bzw. wird dies bis zum Ende des Jahres machen. Im Idealfall ist dies das gleiche System, mit dem die Schülerinnen und Schüler arbeiten werden. Falls Ihre Schule noch nicht ausgestattet worden ist, empfiehlt es sich, Kontakt zum Schulträger aufzunehmen, um die Mitsprachemöglichkeiten bei der Geräteauswahl auszuloten. Falls die offiziellen Lehrkraft-Leihgeräte und die Tablets der Schülerinnen und Schüler nicht kompatibel sein sollten, könnten alternative Anschaffungswege geprüft werden: Die Schule könnte z.B. kompatible Tablets anschaffen, welche den Lehrkräften, die in den Tablet-Jahrgängen eingesetzt werden, als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Ganz wichtig ist, dass die Lehrkräfte mit einem zeitlichen Vorlauf ausgestattet werden, so dass sie die Gelegenheit haben, sich einzuarbeiten und sich mit den Tablets vertraut zu machen. So können auch schulinterne und externe Fortbildungsangebote, um die es auch in Modul 4 gehen wird, vorbereitend genutzt werden.

Anschaffung der Tablets für die Schülerinnen und Schüler:

AUS AKTUELLEM ANLASS: DIE AMTIERENDE ROTGRÜNE NIEDERSÄCHSISCHE LANDESREGIERUNG KÜNDIGT IN IHREM KOALITIONSVERTRAG (NOVEMBER 2022) AN, SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER AB KLASSE 8 MIT ENDGERÄTEN AUSZUSTATTEN. ZUM JETZIGEN ZEITPUNKT IST NICHT KLAR, WELCHE GERÄTE AN DIE SCHULEN KOMMEN WERDEN UND WANN/ WIE DIE EINFÜHRUNG UMGESETZT WIRD. FALLS SIE PLANEN, ELTERNFINANZIERTE GERÄTE ANZUSCHAFFEN, SOLLTEN SIE DIESE AKTUELLEN RAHMENBEDINGUNGEN DEN ELTERN TRANSPARENT MACHEN UND GEMEINSAM ERÖRTERN, OB AN EINER ELTERNFINANZIERTEN ANSCHAFFUNG FESTGEHALTEN WERDEN SOLLTE.

Bei einer 1:1-Ausstattung einer Klasse oder eines Jahrgangs handelt es sich in der Regel um elternfinanzierte Geräte. Zuvor sollten Sie dennoch bei Ihrem Schulträger nachfragen, ob er bereit ist, eine Klasse oder einen Jahrgang mit Tablets auszustatten - auch wenn die Erfahrung zeigt, dass dies eher selten der Fall ist. Wie bereits im MDM-DEP-Tutorial-Video im ersten Block dieses Moduls skizziert, empfiehlt es sich, die Tablets bei Händlern zu kaufen, die sich auf den Bildungsbereich spezialisiert haben. Diese bieten direkt passende Finanzierungs -und Versicherungsmodelle für die Erziehungsberechtigten an, die sie hier einsehen können:

 

Alpha Computer Sales (TeacherStore)

Bechtle

Cancom

eduXpert

Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB)

Rednet

Telecom

ThinkRed

Wichtiger Hinweis: Diese Liste stellt eine Auswahl dar und beansprucht keine Vollständigkeit! (Stand: 19.10.2021)

Eine aktuelle Auflistung aller von Apple zugelassenen Reseller für den Bildungsbereich können Sie hier einsehen.

Es ist zu empfehlen, dass Sie sich auf einen oder zwei Reseller festlegen, bei dem die Eltern die Geräte kaufen können. Außerdem können Sie sich auf ein bestimmtes Tablet-Modell mit einer verbindlichen Konfiguration (z.B. 128 GB Speicher) festlegen. Sobald dies beides geschehen ist, sollten Sie die Eltern informieren, z.B. im Rahmen eines Elternabends. Im Idealfall nimmt auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der Reseller an dieser Veranstaltung teil, um Fragen der Eltern direkt beantworten zu können. Hinweise zur rechtlichen Situation in Bezug auf die Vorgabe eines bestimmten Modells finden Sie in Modul 1.

Versicherungs- und Haftungsfragen:

Häufig beinhalten die Pakete der Reseller auch VersicherungsschutzUnter bestimmten Umständen sind die Tablets auch über den kommunalen Schadensausgleich versichert. Die genauen Modalitäten, die sich ändern können, müssen Sie bei diesem direkt erfragen. 

Um Schadensfälle zu minimieren, ist es sinnvoll, dass die Schule die Anschaffung einer robusten Schutzhülle verbindlich vorschreibt. Außerdem ist zu empfehlen, dass die Schule (z.B. über den Förderverein angeschafft) ein Kontingent an Leihgeräten vorhält, welche den Schülerinnen und Schülern im Zeitraum der Reparatur zur Verfügung gestellt werden. Information der RLSB zum Thema Versicherung und Amtshaftung können Sie hier nachlesen:

 

Versicherungsschutz und Amtshaftung

Rundverfügung Amtshaftung und Versicherung

Weitere Kosten:

Wichtig ist, dass von Anfang an bedacht wird, dass nicht nur Anschaffungskosten der Tablets entstehen, sondern u.U. auch Kosten für folgende Posten:

  • Zubehör (Hüllen, Stifte etc.)
  • Kosten für die Einbindung der Tablets in das Schulnetz
  • Einbindung in ein MDM und Lizenzkosten
  • Kosten für Applizenzen
  • Herstellung des WLANs 
  • Präsentationsmöglichkeiten (Beamer/ Panel/ Hardware zur drahtlosen- oder kabelgebundenen Darstellung/ Soundsystem)
  • zentrale Dateiablage 
  • Kosten für einen Caching-Server
  • Leistungsfähigerer Internetanschluss
  • Ausbau der Elektrik im Schulgebäude
  • Lagerung der Tablets (Koffer/ Schließfächer)
  • Drucker
  • Zubehör wie Stative/ Mikrofone/ Sensoren usw.
  • Adapter
  • Tastatur und Maus/ Trackpad
  • spezielle Fortbildungen

 

Einige der gerade genannten Posten können mit DigitalPakt-Mitteln finanziert werden. Genauere Hinweise finden Sie in der Anlage zur Förderrichtlinie des DigitalPakt. 



 

 

 

Zuletzt geändert: Mittwoch, 3. April 2024, 12:27